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Kündigung & Trennung 7 Min. LesezeitVeröffentlicht am Aktualisiert am

Kündigung durch den Arbeitgeber: Ablauf, Fristen und Fehler

Stand Oktober 2026: Als Arbeitgeber kündigst du ordentlich in acht Schritten. Kündigungsschutz klären, Grund prüfen, Sonderkündigungsschutz ausschließen, Betriebsrat anhören, Frist berechnen, schriftlich kündigen, nachweisbar zustellen, danach die Pflichten erledigen. Viele vermeidbare Fehler passieren bei Unterschrift und Zustellung.

Kurz gesagt

  • Die Kündigung braucht Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift im Original. E-Mail, Fax und WhatsApp sind unwirksam.
  • Die gesetzliche Frist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende und steigt für dich als Arbeitgeber auf bis zu sieben Monate.
  • Einen Grund aus dem Kündigungsschutzgesetz brauchst du, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb sind und die Person länger als sechs Monate dabei ist.
  • Schwangere und Beschäftigte in Elternzeit kündigst du nur mit vorheriger Zustimmung der Landesbehörde.
  • Gibt es einen Betriebsrat, hörst du ihn vor jeder Kündigung an. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Das Übergabe-Einschreiben halten viele für den sicheren Weg. Beim Beweis des Zugangs ist es der schwächste der schriftlichen Wege.

Selbsttest · 1 Minute

Brauchst du für diese Kündigung einen Grund?

Orientierung nach §§ 1 und 23 KSchG, keine Rechtsberatung.

Arbeiten in deinem Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer?

Teilzeit bis 20 Stunden zählt 0,5, bis 30 Stunden 0,75. Azubis zählen nicht.

Ablauf in 8 Schritten

SchrittWas du tustRechtsgrundlage
1Prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt§§ 1, 23 KSchG
2Kündigungsgrund festlegen und belegen§ 1 Abs. 2 KSchG
3Bei Fehlverhalten: einschlägige Abmahnung vorhanden?Rechtsprechung des BAG
4Sonderkündigungsschutz ausschließen oder Zustimmung beantragen§ 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX u. a.
5Betriebsrat anhören, bei Schwerbehinderung auch die Schwerbehindertenvertretung§ 102 BetrVG, § 178 Abs. 2 SGB IX
6Kündigungsfrist und Termin berechnen§ 622 BGB, Vertrag, Tarif
7Schreiben aufsetzen, im Original unterschreiben, nachweisbar zustellen§§ 623, 130, 174 BGB
8Klagefrist, Zeugnis, Resturlaub, Lohnbüro§ 4 KSchG, § 109 GewO, § 7 Abs. 4 BUrlG

Plane mit Betriebsrat mindestens zwei Wochen ein. Ohne Betriebsrat und ohne Sonderkündigungsschutz schaffst du es in zwei bis drei Tagen, wenn die Unterlagen stehen.

Gilt das KSchG, und welcher Grund?

Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn im Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer arbeiten (§ 23 Abs. 1 KSchG) und das Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung länger als sechs Monate besteht (§ 1 Abs. 1 KSchG). Wie du zählst, auch bei Teilzeit, Leiharbeit und mehreren Standorten, steht im Artikel Kündigungsschutzgesetz: ab wann es gilt. Den Überblick über alle Schwellen gibt dir der Schwellenwerte-Check.

Gilt das Gesetz, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. § 1 Abs. 2 KSchG kennt drei Gründe:

GrundTypische FälleWas du belegen musst
PersonenbedingtLange oder häufige Krankheit, Verlust der Fahrerlaubnis bei BerufskraftfahrernNegative Prognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung, Interessenabwägung; bei Krankheit meist ein BEM-Angebot
VerhaltensbedingtWiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung, BeleidigungenKonkreter Pflichtverstoß mit Datum, in der Regel eine vorherige einschlägige Abmahnung
BetriebsbedingtAuftragsrückgang, Schließung einer AbteilungUnternehmerische Entscheidung, Wegfall des Arbeitsplatzes, keine freie Stelle, korrekte Sozialauswahl

Bei Krankheit prüfen die Gerichte in drei Stufen, und ohne BEM-Angebot hast du es dort deutlich schwerer. Wie die Prüfung läuft, steht im Artikel Kündigung wegen Krankheit. Bei Fehlverhalten muss die Abmahnung denselben Verstoß betreffen. Wer wegen Zuspätkommens abgemahnt wurde und dann einen Kunden beleidigt, hat keine einschlägige Abmahnung.

Bei der betriebsbedingten Kündigung vergleichst du alle vergleichbaren Beschäftigten nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung und kündigst den am wenigsten Schutzbedürftigen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Sammle die Belege vor der Kündigung. Was du erst danach zusammensuchst, ist vor Gericht oft nichts mehr wert.

Sonderkündigungsschutz und Betriebsrat

Diese Gruppen darfst du nur mit vorheriger Zustimmung kündigen oder gar nicht. Das gilt auch im Kleinbetrieb und in den ersten sechs Monaten.

PersonengruppeSchutzRechtsgrundlage
Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der EntbindungNur mit Zulassung der Landesbehörde für Arbeitsschutz§ 17 MuSchG
Beschäftigte in Elternzeit oder nach dem VerlangenZulässigkeitserklärung der Landesbehörde§ 18 BEEG
Pflegezeit, FamilienpflegezeitAb Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor Beginn§ 5 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPfZG
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach mehr als sechs MonatenVorherige Zustimmung des Integrations- bzw. Inklusionsamts§§ 168, 173 SGB IX
Betriebsratsmitglieder, Wahlvorstand, WahlbewerberOrdentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen§ 15 KSchG, § 103 BetrVG
Auszubildende nach der ProbezeitNur fristlos aus wichtigem Grund, schriftlich mit Begründung§ 22 BBiG

Du musst von Schwangerschaft oder Schwerbehinderung nichts wissen, damit der Schutz greift. Eine Schwangere kann dich noch zwei Wochen nach Zugang informieren (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Den Abgleich für einen konkreten Fall machst du mit dem Sonderkündigungsschutz-Check.

Gibt es einen Betriebsrat, hörst du ihn vor jeder Kündigung an, auch in der Probezeit. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Die Anhörung nennt Personalien, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Art der Kündigung, Frist und alle Gründe, auf die du dich später stützen willst. Der Betriebsrat hat bei der ordentlichen Kündigung eine Woche Zeit. Schweigt er, gilt das als Zustimmung. Widerspricht er, darfst du trotzdem kündigen, legst dem Schreiben aber seine Stellungnahme bei. Bei schwerbehinderten Beschäftigten hörst du zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung an (§ 178 Abs. 2 SGB IX).

Frist berechnen

Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für dich als Arbeitgeber verlängert sie sich nach § 622 Abs. 2 BGB:

BetriebszugehörigkeitFrist für den Arbeitgeber
Probezeit (höchstens sechs Monate)2 Wochen
Bis unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Die Regel, nach der Zeiten vor dem 25. Geburtstag nicht zählen (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB), wenden die Gerichte seit 2010 wegen Altersdiskriminierung nicht mehr an. Zähle die gesamte Betriebszugehörigkeit. Längere Fristen aus Vertrag oder Tarif gehen vor. Den Termin rechnet dir der Kündigungsfrist-Rechner aus.

Bei langer Betriebszugehörigkeit kostet ein Tag Verzug beim Zugang einen ganzen Monat. Eine Bürokauffrau, die seit März 2019 dabei ist, hat zwei Monate Frist zum Monatsende. Geht ihr die Kündigung am 10. Oktober 2026 zu, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember. Geht sie erst am 1. November zu, am 31. Januar 2027.

Schreiben, unterschreiben, zustellen

Muster: Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

[Firma, Anschrift]
[Name, Anschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters]
[Ort], [Datum]

Sehr geehrte/r [Name],

hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis und Beendigung weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen. Außerdem müssen Sie selbst aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen.

Bitte geben Sie bis zum letzten Arbeitstag alle Arbeitsmittel zurück. Ihr Arbeitszeugnis erhalten Sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift]
[Name, Funktion]

Erhalten am: ____________ Unterschrift: ____________

Der Hinweis auf die Arbeitsuchendmeldung ist deine Pflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III. Fehlt er, bleibt die Kündigung wirksam. Willst du freistellen, ergänzt du einen Absatz dazu, Formulierungen stehen im Artikel Freistellung nach Kündigung. Ein fertiges Schreiben mit deinen Daten erstellt der Kündigungsschreiben-Generator.

Unterschreiben muss jemand, der kündigen darf: Geschäftsführer, Prokurist oder Inhaber. Unterschreibt eine Teamleiterin, legst du eine Originalvollmacht bei. Sonst kann die gekündigte Person die Kündigung nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen. Ein Kürzel reicht nicht, es muss ein vollständiger Namenszug sein.

Wirksam wird die Kündigung erst mit dem Zugang, und den musst du im Streitfall beweisen:

WegBeweiswertHinweis
Persönliche Übergabe mit EmpfangsbestätigungSehr hochZweite Person als Zeuge, Datum und Uhrzeit notieren
Bote wirft in den BriefkastenHochBote liest das Schreiben, sieht beim Kuvertieren zu, protokolliert Datum, Uhrzeit, Ort
Einwurf-EinschreibenMittelBeweist den Einwurf eines Umschlags, nicht dessen Inhalt
Übergabe-EinschreibenGeringIst niemand da, liegt nur ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten
E-Mail, Fax, MessengerUnwirksamVerstößt gegen § 623 BGB

Schick einen Boten und lass ihn ein kurzes Protokoll unterschreiben. Das kostet eine Stunde und erspart dir den Streit um den Zugang.

Nach der Kündigung

Mit dem Zugang beginnt die Klagefrist. Die gekündigte Person hat drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Verstreicht sie, gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG), auch wenn sie Fehler hatte. Das gilt auch im Kleinbetrieb. Eine Ausnahme ist die fehlende Schriftform. Eine mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung setzt die Frist gar nicht erst in Gang.

Dem Lohnbüro gibst du Austrittsdatum, Resturlaub und Überstunden durch. Resturlaub gewährst du möglichst in der Frist, was übrig bleibt, giltst du nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld ab. Die Person hat Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis nach § 109 GewO und kann schon jetzt ein Zwischenzeugnis verlangen. Die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III schickt das Lohnprogramm elektronisch. Kündigung, Zustellprotokoll, Anhörung und Belege kommen in die Personalakte.

Kommt eine Klage, enden viele Verfahren schon im Gütetermin mit einem Vergleich und einer Abfindung. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Willst du eine Klage vermeiden, ist ein Aufhebungsvertrag oft der bessere Weg.

Checkliste

Zum Abhaken

Kündigung durch den Arbeitgeber: 12 Punkte

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Quellen

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitgeber in der Kündigung einen Grund nennen?+

Nein. Für die ordentliche Kündigung verlangt das Gesetz keinen Grund im Schreiben. Ausnahme sind Auszubildende nach der Probezeit (§ 22 Abs. 3 BBiG). Gilt das Kündigungsschutzgesetz, brauchst du den Grund trotzdem, spätestens vor dem Arbeitsgericht.

Darf ich per E-Mail oder WhatsApp kündigen?+

Nein. § 623 BGB verlangt die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Kündigung braucht ein Original mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, Fax, Scan oder Foto sind unwirksam, auch wenn die Person den Erhalt bestätigt.

Wann gilt die Kündigung als zugegangen?+

Wenn sie so in den Machtbereich der Person gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Persönliche Übergabe wirkt sofort. Beim Einwurf in den Briefkasten zählt der Zeitpunkt, zu dem üblicherweise geleert wird. Ab dem Zugang laufen Kündigungsfrist und dreiwöchige Klagefrist.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist falsch berechnet habe?+

In der Regel endet das Arbeitsverhältnis dann zum nächsten zulässigen Termin, wenn sich die Kündigung so auslegen lässt. Deshalb gehört der Satz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ in jedes Kündigungsschreiben.

Muss ich eine Abfindung zahlen?+

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Abfindungen entstehen meist im Vergleich vor dem Arbeitsgericht, durch einen Sozialplan oder wenn du bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG ausdrücklich eine Abfindung anbietest. Dann beträgt sie 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr, wenn die Person nicht klagt.

Kann ich eine Kündigung zurücknehmen?+

Einseitig nicht. Sobald die Kündigung zugegangen ist, wirkt sie. Du kannst anbieten, das Arbeitsverhältnis unverändert fortzusetzen. Nimmt die Person an, läuft es weiter. Lehnt sie ab, bleibt die Kündigung bestehen.

Dieses Angebot ersetzt keine Rechtsberatung. Es gibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland verständlich wieder. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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