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Trennung & KonfliktKostenlos, ohne Anmeldung

Sonder­kündigungs­schutz prüfen

Manche Mitarbeitende kannst du nur mit Zustimmung einer Behörde oder gar nicht ordentlich kündigen. Der Check fragt elf Schutzgründe ab und zeigt je Treffer die zuständige Stelle und die nächsten Schritte.

Von Nick Schäfer, Gründer von Lintelly. Stand

Kostenlos, ohne Anmeldung. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert's

  1. Schritt 1

    Beantworte für die betroffene Person elf Fragen mit Ja, Nein oder Unklar.

  2. Schritt 2

    Lies je Treffer die Ampel, die Rechtsgrundlage, die zuständige Stelle und den Schutzzeitraum.

  3. Schritt 3

    Arbeite die Schritte ab und kopier das Ergebnis in deine Unterlagen.

Was besonderer Kündigungsschutz bedeutet

Das Kündigungsschutzgesetz schützt alle, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten. Daneben gibt es Gruppen, die zusätzlich besonders geschützt sind, weil sie in einer verletzlichen Lage sind oder ein Amt ausüben. Für sie gelten Kündigungsverbote, Zustimmungspflichten oder der Ausschluss der ordentlichen Kündigung.

Wichtig für kleinere Firmen: Der Sonderkündigungsschutz gilt auch im Kleinbetrieb. Wer zehn oder weniger Beschäftigte hat, muss sich nicht an das Kündigungsschutzgesetz halten, aber an das Mutterschutzgesetz, das Elterngeldgesetz und das Schwerbehindertenrecht sehr wohl.

Eine Kündigung, die gegen einen Sonderkündigungsschutz verstößt, ist unwirksam. Die Person muss in der Regel innerhalb von drei Wochen klagen, sonst gilt die Kündigung als wirksam (§§ 4, 7 KSchG). Brauchte die Kündigung die Zustimmung einer Behörde und kanntest du den Schutzgrund, läuft diese Frist erst ab Bekanntgabe der Behördenentscheidung an die Person (§ 4 Satz 4 KSchG). Ohne Antrag bei der Behörde beginnt sie dann gar nicht. In der Praxis wird geklagt, und das Arbeitsverhältnis besteht weiter, oft mit Lohnnachzahlung für die Monate des Rechtsstreits.

Die drei Stufen im Check

Rot mit „Ohne Zustimmung keine Kündigung“ bedeutet: Eine Behörde muss vorher zustimmen. Das betrifft Schwangerschaft und die Zeit nach der Entbindung oder einer Fehlgeburt, Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit sowie Schwerbehinderung und Gleichstellung. Ohne die Zustimmung, die vor dem Ausspruch der Kündigung vorliegen muss, ist jede Kündigung unwirksam, auch eine fristlose.

Rot mit „Ordentliche Kündigung ausgeschlossen“ bedeutet: Eine fristgerechte Kündigung geht nicht, eine fristlose aus wichtigem Grund nach § 626 BGB schon. Bei Betriebsratsmitgliedern und Wahlbewerbern braucht auch die fristlose Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats. Hierher gehören Auszubildende nach der Probezeit, Datenschutzbeauftragte bei Benennungspflicht, Umweltschutzbeauftragte und Personen im Wehrdienst.

Gelb bedeutet: Es gibt keinen Zustimmungsvorbehalt, aber ein Risiko, das du vor der Kündigung klären musst. Das gilt für Hinweisgeber, für unklare Sachverhalte und für Schwerbehinderte in den ersten sechs Monaten.

Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit

Während der Schwangerschaft, bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung und mindestens vier Monate danach ist eine Kündigung unzulässig (§ 17 MuSchG). Dasselbe gilt vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Weißt du nichts von der Schwangerschaft, kann die Frau sie bis zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen. Die Kündigung ist dann trotzdem unwirksam. Verboten sind auch Vorbereitungen, etwa die Suche nach einer Nachfolge mit Blick auf die Trennung.

Bei der Elternzeit beginnt der Schutz mit dem Verlangen, frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag (§ 18 BEEG). Er endet mit der Elternzeit. Geschützt ist auch, wer ohne Elternzeit in Teilzeit arbeitet und Elterngeld bezieht.

Bei Pflegezeit, Familienpflegezeit und der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen gilt der Schutz ab der Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor dem Beginn, bis zum Ende der Freistellung (§ 5 PflegeZG). In allen drei Fällen kann die zuständige Landesbehörde die Kündigung nur in besonderen Fällen für zulässig erklären, zum Beispiel bei einer Betriebsstilllegung.

Schwerbehinderung und Gleichstellung

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 und ihnen gleichgestellte Menschen darfst du erst nach Zustimmung des Integrationsamts kündigen (§ 168 SGB IX). Der Schutz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung besteht. In den ersten sechs Monaten brauchst du keine Zustimmung, musst die Kündigung aber innerhalb von vier Tagen dem Integrationsamt anzeigen.

Vor jeder Kündigung musst du außerdem die Schwerbehindertenvertretung unterrichten und anhören, falls es eine gibt. Ohne diese Beteiligung ist die Kündigung unwirksam (§ 178 Abs. 2 SGB IX). Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. Nach der Zustimmung hast du einen Monat Zeit, die Kündigung zuzustellen.

Schwierig wird es, wenn du von der Schwerbehinderung nichts weißt. Der Schutz greift trotzdem, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung festgestellt war oder der Antrag mindestens drei Wochen vorher gestellt wurde. Die Person muss sich dann in angemessener Zeit, in der Regel drei Wochen, auf den Schutz berufen. Bist du unsicher, beantrag die Zustimmung vorsorglich. Ist sie nicht nötig, stellt das Integrationsamt ein Negativattest aus.

Betriebsrat, Wahlen und Beauftragte

Mitglieder des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten können während der Amtszeit und ein Jahr danach nicht ordentlich gekündigt werden (§ 15 KSchG, § 179 Abs. 3 SGB IX). Eine fristlose Kündigung während der Amtszeit braucht die Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG oder eine Ersetzung durch das Arbeitsgericht. Ausnahme ist die Stilllegung des Betriebs.

Bei Betriebsratswahlen sind der Wahlvorstand, die Wahlbewerber und die Personen geschützt, die zur Wahl eingeladen haben. Der Schutz wirkt für Wahlvorstand und Bewerber sechs Monate nach Bekanntgabe des Ergebnisses nach. Seit 2021 sind auch Beschäftigte geschützt, die eine Wahl vorbereiten und das öffentlich beglaubigt erklärt haben.

Datenschutzbeauftragte sind geschützt, wenn die Firma einen benennen muss, in der Regel ab 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Dann ist die ordentliche Kündigung während der Tätigkeit und ein Jahr danach ausgeschlossen (§ 38 Abs. 2, § 6 Abs. 4 BDSG). Ähnliches gilt für Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte.

Auszubildende, Wehrdienst und Hinweisgeber

Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis vom Betrieb nur noch fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, schriftlich und mit Angabe der Gründe (§ 22 BBiG). Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird bei Auszubildenden streng geprüft, weil das Ausbildungsziel zählt.

Wer einen Einberufungsbescheid erhalten hat oder Wehrdienst leistet, auch freiwilligen, kann bis zum Ende des Dienstes und während einer Wehrübung nicht ordentlich gekündigt werden (§ 2 ArbPlSchG).

Hinweisgeber haben keinen Zustimmungsschutz. Eine Kündigung als Reaktion auf eine Meldung ist aber verboten, und im Streit wird vermutet, dass eine Benachteiligung nach einer Meldung eine Repressalie ist (§ 36 HinSchG). Du musst dann beweisen, dass die Kündigung einen anderen Grund hat. Je näher sie zeitlich an der Meldung liegt, desto schwerer wird das.

Unabhängig von allen Schutzgründen gilt: Gibt es einen Betriebsrat, hörst du ihn vor jeder Kündigung an (§ 102 BetrVG). Die Kündigung muss schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erklärt werden (§ 623 BGB). Und ein Sonderkündigungsschutz kann mehrfach greifen, etwa bei einer schwerbehinderten Mitarbeiterin in Elternzeit. Dann brauchst du beide Zustimmungen, die des Integrationsamts und die der Landesbehörde.

Quellen

Häufige Fragen

Gilt der Sonderkündigungsschutz auch im Kleinbetrieb?+

Ja. Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit und Schwerbehindertenschutz gelten unabhängig von der Betriebsgröße, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz wegen zehn oder weniger Beschäftigten nicht greift.

Kann ich in der Probezeit einer Schwangeren kündigen?+

Nein. Das Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG gilt ab dem ersten Tag, auch in der Probezeit. Nur die Landesbehörde kann in besonderen Fällen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, zustimmen.

Was passiert, wenn ich von der Schwerbehinderung nichts wusste?+

Der Schutz greift trotzdem, wenn die Schwerbehinderung festgestellt war oder der Antrag mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt wurde. Die Person muss sich dann innerhalb von etwa drei Wochen darauf berufen.

Wie lange dauert die Zustimmung des Integrationsamts?+

Bei einer ordentlichen Kündigung soll das Integrationsamt innerhalb eines Monats entscheiden. Bei einer fristlosen Kündigung gilt die Zustimmung als erteilt, wenn es nicht innerhalb von zwei Wochen entscheidet.

Kann ich einem Betriebsratsmitglied fristlos kündigen?+

Nur aus wichtigem Grund und während der Amtszeit nur mit Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung durch das Arbeitsgericht (§ 103 BetrVG). Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Gilt der Schutz auch beim Aufhebungsvertrag?+

Nein. Sonderkündigungsschutz verbietet Kündigungen, nicht einvernehmliche Aufhebungsverträge. Der Vertrag muss aber fair verhandelt sein. Bei Schwerbehinderten solltest du die Schwerbehindertenvertretung vorher unterrichten.

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