Das KSchG schützt eine Person vor einer ordentlichen Kündigung, wenn beide Bedingungen zusammen erfüllt sind:
| Bedingung | Was genau gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Betriebsgröße | In der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb, ohne Auszubildende, Teilzeit anteilig | § 23 Abs. 1 KSchG |
| Wartezeit | Arbeitsverhältnis besteht beim Zugang der Kündigung länger als sechs Monate ohne Unterbrechung | § 1 Abs. 1 KSchG |
Liegt deine Zählung bei 10,0 oder darunter, brauchst du für die ordentliche Kündigung keinen der drei Gründe aus § 1 Abs. 2 KSchG. Liegt sie bei 10,25 oder mehr und ist die Person länger als sechs Monate dabei, brauchst du einen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Grund. Liegst du zwischen 9 und 11, zähl mit der Checkliste unten nach, bevor du kündigst.
So zählst du richtig
Gezählt werden Arbeitnehmer, die „in der Regel“ im Betrieb beschäftigt sind. Du schaust zurück auf die letzten Monate und nach vorn auf die Planung. Eine Aushilfe im Weihnachtsgeschäft macht aus 10 nicht 11. Drei Monate Leerstand nach einer Kündigung machen aus 12 nicht 9, wenn du die Stelle nachbesetzen willst. Teilzeit zählt nach § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Stunden mit 0,75, darüber mit 1,0.
| Gruppe | Zählt mit? |
|---|---|
| Auszubildende, Umschüler | Nein |
| Geschäftsführer einer GmbH, Inhaber ohne Arbeitsvertrag | Nein |
| Minijobber, Werkstudenten, dauerhafte Aushilfen | Ja, anteilig nach Stunden |
| Befristet Beschäftigte für einen regelmäßigen Bedarf | Ja |
| Leiharbeitnehmer für einen regelmäßigen Personalbedarf | Ja (BAG, 24.01.2013, 2 AZR 140/12) |
| Beschäftigte in Elternzeit | Ja, aber nicht zusätzlich zur Vertretung (§ 21 Abs. 7 BEEG) |
| Langzeitkranke | Ja |
| Freie Mitarbeiter | Nein |
Wer dauerhaft zwei Leiharbeitskräfte einsetzt, statt die Stellen selbst zu besetzen, rechnet sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit. Mit neun eigenen Vollzeitkräften und zwei dauerhaften Leiharbeitskräften bist du kein Kleinbetrieb mehr.
Schätzfrage
Wie viele Minijobber passen in einen Kleinbetrieb?
Ein Betrieb beschäftigt nur Minijobber mit je 9 Wochenstunden. Wie viele darf er höchstens haben, ohne unter das Kündigungsschutzgesetz zu fallen?
Quelle: § 23 Abs. 1 Satz 4 KSchG
Schwankende Stunden und Saisonkräfte
Für den Faktor zählt die regelmäßige Wochenarbeitszeit laut Vertrag. Arbeitet eine Teilzeitkraft vertraglich 20 Stunden, aber seit Monaten tatsächlich 25, sehen die Gerichte eher auf die gelebte Praxis und zählen sie mit 0,75. Saisonkräfte zählen nur, wenn sie den normalen Zustand des Betriebs prägen, etwa jedes Jahr von April bis September im Biergarten. Im Zweifel zählst du den Durchschnitt über das Jahr.
Wenn du gerade über die Schwelle wächst
Das Gesetz gilt ab dem Moment, in dem die regelmäßige Zahl über 10 liegt, nicht erst nach einer Übergangszeit. Stellst du im März den elften Vollzeit-Mitarbeiter auf Dauer ein, gilt das KSchG ab März für alle, die die Wartezeit erfüllt haben. Laufende Probleme mit einzelnen Beschäftigten löst du deshalb vor dieser Einstellung.
Die Wartezeit von sechs Monaten
Die sechs Monate beginnen mit dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, nicht mit dem ersten tatsächlichen Arbeitstag. Wer am 1. April anfängt, hat die Wartezeit mit Ablauf des 30. September erfüllt. Eine Kündigung, die am 30. September zugeht, fällt noch nicht unter das KSchG, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst später endet. Es zählt der Zugang der Kündigung, nicht das Ende der Frist.
Eine Ausbildung im selben Betrieb zählt zur Wartezeit. Schließt sich ein neues Arbeitsverhältnis nach wenigen Tagen an und besteht ein enger sachlicher Zusammenhang, rechnen die Gerichte die Zeiten oft zusammen. Zeiten als Leiharbeitnehmer im selben Betrieb zählen nicht, weil der Vertrag mit der Verleihfirma bestand.
Willst du kurz vor Ablauf der sechs Monate kündigen, sorg für einen sicheren Zugang per Bote einige Tage vorher. Den letzten möglichen Tag rechnet dir der Probezeit-Rechner aus.
Sonderfall: Beschäftigte von vor 2004
Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 begonnen hat, gilt das KSchG weiter, wenn im Betrieb in der Regel mehr als 5 dieser Altbeschäftigten arbeiten (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Später Eingestellte bleiben bei dieser Zählung außen vor, die Teilzeitgewichtung gilt auch hier. Sinkt die Zahl der Altbeschäftigten auf 5 oder weniger, entfällt ihr Schutz, solange der Betrieb insgesamt nicht über 10 liegt. Notiere deshalb bei jeder Person das Eintrittsdatum.
Betrieb oder Unternehmen
Das KSchG zählt pro Betrieb, nicht pro Unternehmen. Ein Betrieb ist die Einheit, in der eine Leitung über Personal und Arbeitsabläufe entscheidet. Zwei eigenständig geführte Standorte können zwei Betriebe sein. Entscheidet die Inhaberin alle Einstellungen, Dienstpläne und Urlaube selbst, sprechen gute Gründe für einen einheitlichen Betrieb, auch bei 50 Kilometern Abstand.
Umgekehrt können zwei rechtlich getrennte Firmen einen gemeinsamen Betrieb bilden, wenn sie Personal und Räume unter einheitlicher Leitung nutzen. Wer mit zwei GmbHs zu je 8 Leuten zwei Kleinbetriebe zu haben glaubt, kann vor Gericht einen Betrieb mit 16 Beschäftigten haben.
Entscheidest du bei mehreren Standorten alles selbst, zähl alle Standorte zusammen.
Andere Schwellen zählen anders. Die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zählt Arbeitsplätze im Unternehmen, der Teilzeitanspruch zählt Beschäftigte beim Arbeitgeber. Prüfe bei jeder Schwelle die Bezugsgröße.
Was sich ab 11 ändert und was immer gilt
| Thema | Kleinbetrieb | Mit KSchG |
|---|---|---|
| Kündigungsgrund | Nicht erforderlich | Personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt, vor Gericht zu beweisen |
| Abmahnung | Rechtlich nicht vorausgesetzt | Vor verhaltensbedingter Kündigung in aller Regel nötig |
| Sozialauswahl | Nur Mindestmaß an Rücksichtnahme | Nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung |
| Prozessrisiko | Gering, Klage meist nur bei Formfehlern aussichtsreich | Hoch, Klage lohnt sich für Gekündigte oft |
| Abfindung | Selten | Häufig als Vergleich im Gütetermin |
Unabhängig von Größe und Wartezeit gelten immer: Schriftform mit Originalunterschrift (§ 623 BGB), Kündigungsfristen aus § 622 BGB oder dem Vertrag, Sonderkündigungsschutz etwa für Schwangere, Elternzeit und schwerbehinderte Menschen, die Anhörung eines vorhandenen Betriebsrats (§ 102 BetrVG), das Diskriminierungsverbot und das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB). Auch im Kleinbetrieb verlangt die Rechtsprechung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme. Wer ohne erkennbaren Grund einem 60-Jährigen mit 25 Dienstjahren kündigt statt dem gerade eingestellten 30-Jährigen, riskiert die Unwirksamkeit. Und die Klagefrist von drei Wochen nach § 4 KSchG gilt ausdrücklich auch im Kleinbetrieb.
Ab dem elften Vollzeitäquivalent brauchst du eine saubere Dokumentation, also Abmahnungen mit Datum, ein BEM-Angebot bei längerer Krankheit, eine nachvollziehbare Entscheidung bei Personalabbau. Den Ablauf erklärt der Artikel Kündigung durch den Arbeitgeber. Weitere Schwellen bis 150 Beschäftigte prüft der Schwellenwerte-Check.
Rechenbeispiel Handwerksbetrieb
Ein Elektrobetrieb im Rhein-Main-Gebiet hat diese Belegschaft, alle nach 2004 eingestellt:
| Gruppe | Anzahl | Stunden | Faktor | Zählt |
|---|---|---|---|---|
| Elektroniker | 6 | 40 | 1,0 | 6,0 |
| Meister (angestellt) | 1 | 40 | 1,0 | 1,0 |
| Bürokraft | 1 | 30 | 0,75 | 0,75 |
| Buchhaltung | 1 | 16 | 0,5 | 0,5 |
| Minijobber Lager | 2 | je 9 | 0,5 | 1,0 |
| Auszubildende | 3 | 40 | 0 | 0 |
| Inhaber (Einzelunternehmer) | 1 | 60 | 0 | 0 |
| Summe | 15 Köpfe | 9,25 |
15 Menschen auf dem Hof, gezählt werden 9,25. Das KSchG gilt nicht. Stellt der Inhaber im Frühjahr zwei weitere Elektroniker in Vollzeit ein, sind es 11,25, und das Gesetz gilt für alle, die länger als sechs Monate dabei sind. Knapper geht es auch. Mit einer Vollzeitkraft mehr und der Bürokraft, die von 30 auf 32 Stunden steigt, ergibt es 9,25 plus 1,0 plus 0,25 = 10,5. Zwei Stunden mehr im Büro haben den Betrieb über die Schwelle gehoben.
Zum Abhaken
Gilt das KSchG? So zählst du vor jeder Kündigung
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Quellen
Häufige Fragen
Zählen Minijobber beim Kündigungsschutzgesetz mit?
Ja. Minijobber sind Arbeitnehmer und zählen nach ihrer regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Bei bis zu 20 Wochenstunden, was bei Minijobs fast immer zutrifft, zählen sie mit 0,5.
Zählt der Geschäftsführer bei den 10 Mitarbeitern mit?
Der Geschäftsführer einer GmbH ist als Organ kein Arbeitnehmer im Sinne des KSchG und zählt nicht mit. Mitarbeitende Inhaber eines Einzelunternehmens zählen ebenfalls nicht. Familienangehörige mit Arbeitsvertrag zählen mit.
Ist die Probezeit dasselbe wie die Wartezeit?
Nein. Die Probezeit ist vertraglich vereinbart, dauert höchstens sechs Monate und verkürzt die Kündigungsfrist auf zwei Wochen. Die Wartezeit nach § 1 KSchG läuft kraft Gesetz sechs Monate, auch ohne vereinbarte Probezeit. Beide enden oft am selben Tag, folgen aber eigenen Regeln.
Zählen Mitarbeitende in Elternzeit?
Grundsätzlich ja. Stellst du für sie eine Vertretung ein, zählt nach § 21 Abs. 7 BEEG nur eine der beiden Personen.
Wir haben genau 10,5 Beschäftigte. Gilt das KSchG?
Ja. Das Gesetz verlangt mehr als 10. Schon 10,25 reichen. Es zählt die Zahl, die in der Regel im Betrieb arbeitet, nicht ein Stichtag mit Aushilfen oder Krankheitswelle.
Gilt das KSchG auch für leitende Angestellte?
Ja, mit einer Besonderheit. Bei leitenden Angestellten nach § 14 Abs. 2 KSchG, die selbstständig einstellen oder entlassen dürfen, kann der Arbeitgeber vor Gericht die Auflösung gegen Abfindung beantragen, ohne das zu begründen.