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Kündigung & Trennung 5 Min. LesezeitVeröffentlicht am Aktualisiert am

Freistellung nach Kündigung: Was Arbeitgeber regeln müssen

Stand Oktober 2026: Nach einer Kündigung kannst du Beschäftigte bis zum Ende der Frist freistellen, zahlst aber das volle Gehalt weiter. Unwiderruflich freistellen solltest du, wenn du Resturlaub und Überstunden anrechnen willst, widerruflich nur, wenn du die Person eventuell zurückholen musst. Anrechnungen wirken nur, wenn du sie ausdrücklich erklärst.

Kurz gesagt

  • Während der Freistellung zahlst du das volle Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter, mit Zuschlägen und privat genutztem Dienstwagen.
  • Urlaub verbrauchst du nur mit einer unwiderruflichen Freistellung, die den Urlaub ausdrücklich anrechnet.
  • Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto baust du nur ab, wenn du die Stundenzahl oder den Abbau ausdrücklich nennst.
  • Das Wettbewerbsverbot gilt bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses weiter.
  • Bei bezahlter Freistellung bleibt die Person versicherungspflichtig, abgemeldet wird zum rechtlichen Ende.

Ob du einseitig freistellst oder die Freistellung vereinbarst, klingt nach Formsache. Davon hängt ab, ob du überhaupt freistellen darfst und ob du dir einen neuen Verdienst der Person anrechnen kannst.

Welche Freistellung passt?

Die beiden Formen unterscheiden sich darin, ob du die Person an den Arbeitsplatz zurückholen kannst. Arbeitsverhältnis und Gehalt laufen in beiden Fällen bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter.

MerkmalWiderruflichUnwiderruflich
Rückruf zur ArbeitMöglich, mit AnkündigungNicht möglich
Anrechnung von UrlaubNein, Urlaub bleibt offenJa, wenn ausdrücklich erklärt
Abbau von ÜberstundenNur mit klarer RegelungJa, wenn ausdrücklich erklärt
Planbarkeit für die PersonGering, sie muss erreichbar bleibenHoch
Typischer EinsatzÜbergabe noch offenStandardfall nach Kündigung

Urlaub ist Befreiung von der Arbeit ohne Rückrufmöglichkeit. Eine widerrufliche Freistellung erfüllt den Urlaubsanspruch deshalb nicht. Du kannst beides kombinieren: erst widerruflich, bis die Übergabe steht, dann unwiderruflich unter Anrechnung, schriftlich und mit Datum. Hat die Person Zugriff auf Kunden, Buchhaltung, Personaldaten oder die IT, stellst du meist sofort unwiderruflich frei und sperrst die Zugänge.

Entscheidungshilfe

Welche Freistellung passt zu deinem Fall?

Orientierung, keine Rechtsberatung.

Brauchst du die Person eventuell noch für Übergabe oder Rückfragen?

Planst du die Freistellung schon bei der Kündigung, nimm sie direkt ins Schreiben auf. Der Kündigungsschreiben-Generator hat dafür einen Baustein.

Darfst du einseitig freistellen?

Beschäftigte haben auch in der Kündigungsfrist einen Anspruch darauf, tatsächlich beschäftigt zu werden. Gegen ihren Willen darfst du nur freistellen, wenn dein Interesse überwiegt, etwa bei konkretem Verdacht auf Geheimnisverrat, drohender Abwerbung von Kunden oder einer schweren Störung des Betriebsfriedens. Viele Arbeitsverträge erlauben die Freistellung nach einer Kündigung, pauschale Klauseln ohne jeden Anlass halten einer Prüfung als allgemeine Geschäftsbedingung aber nicht immer stand.

Wer einseitig freistellt, gerät in Annahmeverzug. Nach dem Bundesarbeitsgericht (12.02.2025, 5 AZR 127/24) kannst du dich dann nicht darauf berufen, die Person hätte sofort eine neue Stelle annehmen müssen. Lass dir die Freistellung deshalb gegenzeichnen oder regle sie im Aufhebungsvertrag. Dann kannst du Anrechnungen festlegen.

Urlaub und Überstunden anrechnen

Der Satz „Sie werden unwiderruflich freigestellt“ reicht nicht. Es muss erkennbar sein, dass du mit der Freistellung den Urlaub gewährst. Am klarsten legst du ihn auf konkrete Tage, etwa „vom 3. bis 28. November“. Das vermeidet Streit, wenn die Person krank wird. Oder du stellst frei „unter Anrechnung sämtlicher Urlaubsansprüche“ und überlässt ihr die zeitliche Lage. Bei einer fristlosen Kündigung mit hilfsweiser ordentlicher Kündigung musst du die Urlaubsvergütung zusätzlich vor Antritt zahlen oder vorbehaltlos zusagen.

Prüfe vorher, wie viel Urlaub offen ist. Wer in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, bekommt nach § 5 BUrlG nur ein Zwölftel je vollem Monat. Wer in der zweiten Jahreshälfte geht und die Wartezeit erfüllt hat, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.

Plusstunden auf einem Arbeitszeitkonto baust du nur ab, wenn du das klar erklärst. Eine unwiderrufliche Freistellung in einem Vergleich gleicht das Zeitkonto nicht automatisch aus (Bundesarbeitsgericht, 20.11.2019, 5 AZR 578/18). Nenne die Stundenzahl oder schreib, dass die Freistellung auch dem Abbau des Guthabens dient.

Rechner

Was kostet dich vergessene Urlaubsanrechnung?

Abgeltung für offene Urlaubstage bei 5-Tage-Woche, wenn die Freistellung den Urlaub nicht anrechnet. Ohne Arbeitgeberanteile, keine Rechtsberatung.

Bei 3.000 € brutto im Monat

1.938 € zusätzlich zum Gehalt in der Freistellung

Bei 4.200 € brutto im Monat

2.714 € zusätzlich zum Gehalt in der Freistellung

Bei 6.000 € brutto im Monat

3.877 € zusätzlich zum Gehalt in der Freistellung

Quelle: § 7 Abs. 4 und § 11 BUrlG, Tagessatz = 3 Monatsgehälter ÷ 65 Arbeitstage

Bei 4.200 € Monatsgehalt kosten 14 vergessene Urlaubstage rund 2.700 €, dazu kommen nicht angerechnete Überstunden.

Anderweitiger Verdienst

Fängt die freigestellte Person vor dem Ende bei einem neuen Arbeitgeber an, hängt die Anrechnung davon ab, wie die Freistellung zustande kam:

FallAnrechnung des neuen GehaltsGrundlage
Einseitige Freistellung durch dichTatsächlich erzielter Verdienst wird angerechnet, ein nur möglicher Verdienst nicht§ 615 Satz 2 BGB, BAG 12.02.2025, 5 AZR 127/24
Vereinbarte Freistellung ohne AnrechnungsklauselKeine Anrechnung, die Person behält beide GehälterKein Annahmeverzug, BAG 17.10.2012, 10 AZR 809/11
Vereinbarte Freistellung mit AnrechnungsklauselWie vereinbartVertrag

Schreib die Anrechnung in jede Vereinbarung, zusammen mit der Pflicht, eine neue Tätigkeit sofort mitzuteilen und die Abrechnung vorzulegen. Eine Alternative ist die Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag: Die Person geht vorzeitig und bekommt einen Teil des eingesparten Gehalts als höhere Abfindung.

Wettbewerbsverbot

Solange das Arbeitsverhältnis besteht, gilt ein gesetzliches Wettbewerbsverbot, für kaufmännische Angestellte nach § 60 HGB, für alle anderen aus der Treuepflicht. Die Freistellung hebt es nicht auf (BAG 17.10.2012, 10 AZR 809/11). Wer trotzdem bei einem Wettbewerber anfängt, verletzt seine Pflichten, solange du nicht verzichtet hast. Du kannst abmahnen, Unterlassung verlangen und in schweren Fällen fristlos kündigen. Das Gehalt dort darfst du bei vereinbarter Freistellung nicht einfach verrechnen.

Bewerbungen oder eine Gewerbeanmeldung sind erlaubt. Nach dem Ende gilt ein Wettbewerbsverbot nur, wenn ihr ein nachvertragliches Verbot mit Karenzentschädigung vereinbart habt (§§ 74 ff. HGB). Erinnere in der Freistellungserklärung ausdrücklich an das Verbot bis zum letzten Tag.

Sozialversicherung und Lohnbüro

Bei bezahlter Freistellung bleibt die Person bis zum Ende versicherungspflichtig beschäftigt (Bundessozialgericht, 24.09.2008, B 12 KR 22/07 R). Abrechnung und Beiträge laufen weiter, abgemeldet wird zum rechtlichen Ende, nicht zum letzten Arbeitstag. Bei unbezahlter Freistellung gilt die Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 SGB IV nur einen Monat als fortbestehend.

Gib dem Lohnbüro Beginn und Art der Freistellung, die angerechneten Urlaubstage und Stunden und das Austrittsdatum. Ohne diese Zahlen rechnet es am Ende eine doppelte Abgeltung ab. Der privat nutzbare Dienstwagen gehört zum Gehalt. Ohne wirksamen Widerrufsvorbehalt im Dienstwagenvertrag darfst du ihn nicht einfach zurückfordern, sonst schuldest du Nutzungsausfallentschädigung.

Übergabe und Team

Dem Team sagst du nur das Nötige, etwa „Frau X ist ab heute freigestellt, das Arbeitsverhältnis endet zum 30. November. Ihre Kunden übernimmt Herr Y.“ Gründe der Kündigung gehören nicht in diese Runde. Lass dir vor Beginn der Freistellung offene Vorgänge, Ansprechpartner, Zugänge zu geteilten Konten und laufende Fristen geben. Richte im E-Mail-Postfach eine Abwesenheitsnotiz ein. Eine dauerhafte Weiterleitung an dich ist heikel, wenn die private Nutzung erlaubt war.

Formulierungen

Die Bausteine passen ins Kündigungsschreiben oder in eine eigene Erklärung. Das Enddatum rechnet dir der Kündigungsfrist-Rechner aus.

Widerruflich

„Wir stellen Sie ab dem [Datum] bis auf Weiteres widerruflich von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei. Ihre Vergütung zahlen wir unverändert fort. Benötigen wir Ihre Arbeitsleistung, teilen wir Ihnen das mit einer Ankündigung von mindestens [zwei] Arbeitstagen mit.“

Unwiderruflich mit Urlaub und Überstunden

„Wir stellen Sie ab dem [Datum] bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am [Datum] unwiderruflich von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung Ihres Resturlaubs von [Anzahl] Arbeitstagen, der Ihnen hiermit gewährt wird, und unter Anrechnung Ihres Guthabens auf dem Arbeitszeitkonto von [Anzahl] Stunden. Ihre Vergütung zahlen wir bis zum Ende fort.“

Anrechnung und Wettbewerb (vereinbarte Freistellung)

„Während der Freistellung erzielten anderweitigen Verdienst lassen Sie sich auf die Vergütung anrechnen. Sie teilen die Aufnahme einer anderen Tätigkeit unverzüglich mit und weisen die Höhe des Verdienstes auf Verlangen nach. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gilt bis zur Beendigung fort.“

Darunter: „Einverstanden: [Ort, Datum, Unterschrift]“.

Rückgabe und Zugänge

„Bitte geben Sie bis zum [Datum] alle Arbeitsmittel und Unterlagen zurück, insbesondere [Laptop, Mobiltelefon, Schlüssel]. Ihre Zugänge werden mit Beginn der Freistellung deaktiviert. Die Verschwiegenheitspflicht besteht fort.“

Leg die Freistellungserklärung mit Empfangsbestätigung in die Personalakte und gib dem Lohnbüro eine Kopie.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich während der Freistellung weiter Gehalt zahlen?+

Ja. Freistellung heißt, dass du auf die Arbeitsleistung verzichtest. Das Arbeitsverhältnis läuft bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter, mit vollem Gehalt, regelmäßigen Zuschlägen und Sachbezügen wie dem privat nutzbaren Dienstwagen, sofern kein wirksamer Widerrufsvorbehalt besteht.

Was passiert, wenn die freigestellte Person krank wird?+

Das Gehalt läuft weiter. Für den Urlaub gilt § 9 BUrlG: Tage, an denen jemand nachweislich arbeitsunfähig ist, zählen nicht als Urlaub. Hast du den Urlaub auf konkrete Tage gelegt und die Person ist dann krank, bleiben diese Tage offen und sind am Ende abzugelten.

Darf die freigestellte Person woanders arbeiten?+

Außerhalb deiner Branche grundsätzlich ja. Für einen Wettbewerber darf sie bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses nicht tätig werden. Ob du dir den neuen Verdienst anrechnen kannst, hängt davon ab, ob du einseitig freigestellt hast oder ob ihr die Freistellung vereinbart habt.

Kann ich eine widerrufliche Freistellung später unwiderruflich machen?+

Ja, jederzeit. Urlaub kannst du erst ab dem Zeitpunkt anrechnen, ab dem die Freistellung unwiderruflich ist. Eine unwiderrufliche Freistellung kannst du dagegen nicht einseitig zurücknehmen.

Hat die Freistellung Folgen für das Arbeitslosengeld?+

In der Regel nicht. Bei bezahlter Freistellung bleibt die Person bis zum Ende versicherungspflichtig beschäftigt. Arbeitslosengeld gibt es ab dem Tag nach dem Ende. Eine Sperrzeit droht nicht wegen der Freistellung, wohl aber bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung.

Brauche ich die Schriftform für die Freistellung?+

Gesetzlich nicht. Aus Beweisgründen erklärst du sie trotzdem schriftlich, im Kündigungsschreiben oder in einem eigenen Schreiben, mit den angerechneten Urlaubstagen und Überstunden.

Dieses Angebot ersetzt keine Rechtsberatung. Es gibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland verständlich wieder. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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