Kündigung trotz Krankschreibung
Die Kündigung darf auch am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit zugehen. Umgekehrt sind 40 Fehltage im Jahr kein Freibrief. Wer keine Prognose, kein BEM und keine Unterlagen hat, verliert vor dem Arbeitsgericht.
Rechtlich ist sie eine personenbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG. Der Mitarbeiter kann seine Arbeit wegen seiner Gesundheit nicht mehr verlässlich leisten. Das ist kein Vorwurf, deshalb brauchst du keine Abmahnung, aber eine belastbare Prognose für die Zukunft.
Wie streng die Anforderungen sind, hängt an zwei Fragen:
| Situation | Was gilt | Risiko für dich |
|---|---|---|
| Mehr als 10 Beschäftigte und Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate | Kündigungsschutzgesetz, Drei-Stufen-Prüfung | hoch, Beweislast liegt bei dir (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) |
| Bis 10 Beschäftigte (Kleinbetrieb) | kein KSchG, nur Mindestschutz aus Treu und Glauben, AGG, Maßregelungsverbot | gering bis mittel |
| Erste 6 Monate (Wartezeit) | kein KSchG, auch in größeren Betrieben | gering bis mittel |
| Schwerbehinderter oder gleichgestellter Mitarbeiter | zusätzlich Zustimmung des Integrationsamts nach § 168 SGB IX | hoch, ohne Zustimmung unwirksam |
Selbsttest · 1 Minute
Wie riskant wäre die Kündigung in deinem Fall?
Hast du mehr als 10 Beschäftigte und ist der Mitarbeiter länger als 6 Monate da?
Teilzeit bis 20 Stunden zählt 0,5, bis 30 Stunden 0,75, Azubis zählen nicht.
Es gilt die normale Kündigungsfrist nach § 622 BGB oder Vertrag. Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit spielt im Mittelstand praktisch keine Rolle.
Kündigst du aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, zahlst du die Entgeltfortzahlung trotzdem weiter, bis die sechs Wochen ausgeschöpft sind. § 8 EFZG gilt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Wie lange noch Lohn fließt, zeigt dir der Entgeltfortzahlung-Rechner.
Die Drei-Stufen-Prüfung des BAG
Das Bundesarbeitsgericht prüft jede krankheitsbedingte Kündigung in drei Stufen. Das ist ständige Rechtsprechung, zum Beispiel BAG, Urteil vom 13.05.2015, 2 AZR 565/14. Fällt die Kündigung in einer Stufe durch, ist sie unwirksam. Alle drei Stufen musst du als Arbeitgeber darlegen und beweisen.
Stufe 1: Negative Gesundheitsprognose
Zum Zeitpunkt der Kündigung muss zu erwarten sein, dass der Mitarbeiter auch in Zukunft in erheblichem Umfang ausfällt. Die Fehlzeiten der Vergangenheit sind dafür nur ein Indiz. Ausgeheilte Erkrankungen, ein Unfall beim Skifahren oder eine einmalige Operation tragen keine Prognose, weil sie sich nicht wiederholen.
Stufe 2: Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
Die erwarteten Fehlzeiten müssen deinen Betrieb erheblich belasten. Das können Störungen im Ablauf sein (Aufträge platzen, Kollegen fahren dauerhaft Überstunden, Ersatz ist nicht zu bekommen) oder wirtschaftliche Belastungen, vor allem Entgeltfortzahlungskosten. Allgemeine Klagen reichen nicht. Du musst konkret beschreiben, was passiert ist.
Stufe 3: Interessenabwägung
Am Ende wiegt das Gericht deine Belastung gegen die Interessen des Mitarbeiters ab. Es zählen Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und die Ursache der Erkrankung. Ein Arbeitsunfall in deinem Betrieb wiegt schwer gegen dich. Hier prüft das Gericht auch, ob es mildere Mittel gab: ein anderer Arbeitsplatz, angepasste Arbeitszeiten, Hilfsmittel, eine Reha. Genau an dieser Stelle hängt das BEM.
| Stufe | Frage | Was du vorlegen musst |
|---|---|---|
| 1 | Fällt er auch künftig aus? | Fehlzeitenliste der letzten Jahre, bekannte Ursachen, Verlauf |
| 2 | Belastet das den Betrieb erheblich? | Entgeltfortzahlungskosten je Jahr, konkrete Störungen mit Datum |
| 3 | Ist die Belastung nicht mehr zumutbar? | BEM-Angebot und Ergebnis, geprüfte Alternativen, Sozialdaten |
Häufige Kurzerkrankungen
Der häufigste Fall ist ein Mitarbeiter, der immer wieder für ein paar Tage fehlt, mal Rücken, mal Infekt, mal Migräne. Einzeln harmlos, zusammen 30 bis 50 Tage im Jahr. Für die Prognose gilt:
- Ein einzelnes schlechtes Jahr reicht nicht. Sind die Fehlzeiten über mehrere Jahre durchgehend hoch, spricht das für eine Wiederholung.
- Unterschiedliche Diagnosen können eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit zeigen (BAG, Urteil vom 10.11.2005, 2 AZR 44/05). Du kennst die Diagnosen in der Regel nicht und musst sie auch nicht kennen.
- Ausgeheilte Leiden, Unfälle und einmalige Ereignisse rechnet das Gericht heraus. Rechne sie deshalb selbst vorher heraus, bevor du dich auf eine Zahl verlässt.
Für die zweite Stufe gilt eine Faustregel aus der Rechtsprechung. Erheblich wird die wirtschaftliche Belastung, wenn für die Zukunft Entgeltfortzahlung für mehr als sechs Wochen pro Jahr zu erwarten ist. Darunter musst du die Kosten nach dem Gesetz ohnehin tragen. Liegt die Prognose unter sechs Wochen pro Jahr, trägt die Kündigung nur, wenn du massive Störungen im Betriebsablauf belegen kannst. Das gelingt fast nie.
Rechenbeispiel aus einem Logistikbetrieb
Ausgangslage: Ein Lagerlogistiker mit 48 Beschäftigten. Ein Kommissionierer, 6 Jahre im Betrieb, 34 Jahre alt, keine Kinder.
Fehltage in Arbeitstagen: 2023: 41 Tage, 2024: 38 Tage, 2025: 46 Tage, davon 2025 einmal 12 Tage nach einem Fahrradunfall.
Bereinigt: 2025 ohne Unfall 34 Tage. Durchschnitt der drei Jahre rund 38 Tage, also gut sieben Wochen bei einer Fünftagewoche.
Entgeltfortzahlung: Es gibt keine Fortsetzungserkrankungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Der Betrieb zahlt also für mehr als 30 Krankheitstage im Jahr Lohn weiter.
Einschätzung: Stufe 1 und 2 sind vertretbar. Ob Stufe 3 hält, hängt am BEM und an einem Arbeitsplatz ohne schweres Heben.
Langzeiterkrankung
Beim zweiten Typ ist ein Mitarbeiter seit Monaten durchgehend krank, und niemand weiß, wann er zurückkommt. Ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit völlig ungewiss, steht das einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Besserung zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 148/01). Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Die Monate, die der Mitarbeiter vorher schon gefehlt hat, zählen nicht in diese 24 Monate.
24 Monate lassen sich nach Ansicht des BAG in der Regel mit einer befristeten Vertretung überbrücken. Steht dagegen fest, dass der Mitarbeiter dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, ist die Beeinträchtigung in der zweiten Stufe ohne weitere Darlegung gegeben. Belegen lässt sich das mit einer ärztlichen Feststellung, ein Rentenbescheid ist ein Indiz.
Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Der Mitarbeiter sammelt aber weiter Urlaub an. Bei Mitarbeitern, die das ganze Jahr durchgehend krank waren, verfällt der Urlaub frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Diese Ansprüche musst du bei Austritt abgelten. Rechne das vor jeder Entscheidung durch.
BEM als Voraussetzung in der Praxis
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX musst du ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, sobald ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, am Stück oder in Summe. Die Pflicht gilt in jedem Betrieb, egal wie klein, und für alle Beschäftigten, schwerbehindert oder nicht. Ob die Grenze erreicht ist, prüfst du mit dem BEM-Pflicht-Rechner.
Das BEM ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung. Es konkretisiert aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hast du es nicht angeboten, verschärft sich deine Darlegungslast deutlich: Du musst dann zeigen, dass auch ein BEM keinen Weg gefunden hätte, weder ein anderer Arbeitsplatz noch Hilfen von Reha-Trägern oder Integrationsamt (BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 755/13). Dieser Beweis ist in der Praxis schwer zu führen.
Lehnt der Mitarbeiter ein korrektes schriftliches Angebot ab, kann dir das fehlende BEM nicht angelastet werden. Ablauf und Einladungsschreiben stehen im Artikel BEM-Ablauf für Arbeitgeber. Führe das BEM ernsthaft und nicht als Vorgespräch zur Kündigung, sonst lieferst du dem Anwalt des Mitarbeiters die Notizen gegen dich.
Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutzgesetz
Beschäftigst du in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht (§ 23 KSchG). Den Stand für deine Firma prüfst du mit dem Schwellenwerte-Check.
Im Kleinbetrieb brauchst du keine Drei-Stufen-Prüfung. Grenzen bleiben:
- Treu und Glauben (§ 242 BGB): keine willkürliche Kündigung, ein Mindestmaß an sozialer Rücksicht bei der Auswahl.
- Maßregelungsverbot (§ 612a BGB): keine Kündigung, weil jemand berechtigt einen Arzt aufsucht oder seine Rechte geltend macht.
- AGG: Eine chronische Erkrankung kann eine Behinderung im Sinne des AGG sein. Dann muss die Kündigung frei von Benachteiligung sein.
Formuliere das Kündigungsschreiben trotzdem ohne Begründung. Ein Satz wie „wegen Ihrer ständigen Krankheit“ liefert bei einer chronischen Erkrankung den Ansatz für eine AGG-Klage.
Aufhebungsvertrag und Abfindung als Alternative
Weil die krankheitsbedingte Kündigung im Geltungsbereich des KSchG ein echtes Prozessrisiko ist, enden viele dieser Fälle mit einer Einigung. Verlierst du den Prozess, zahlst du den Lohn für die ganze Prozessdauer nach (Annahmeverzug), und ein Verfahren über zwei Instanzen dauert leicht ein Jahr und länger. Verbreitete Faustformel für die Abfindung sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, angelehnt an § 1a KSchG, je nach Prozessrisiko auch mehr oder weniger. Eine erste Zahl liefert der Abfindungsrechner, den Vertrag erklärt der Artikel Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber.
Dokumentation und Ablauf
Führe ab dem ersten längeren Ausfall eine Fehlzeitenübersicht, überwache die Sechs-Wochen-Grenze für das BEM und notiere jede betriebliche Störung mit Datum.
Vorlage: Fehlzeitenübersicht für die Akte
Vorlage: Fehlzeitenübersicht für die Akte
Mitarbeiter: [Name], Personalnummer [Nr.], Eintritt [Datum], Tätigkeit [Funktion]
Zeitraum: [01.01.JJJJ] bis [Kündigungsentscheidung]
Je Fehlzeit: Beginn | Ende | Arbeitstage | Entgeltfortzahlung (ja, nein, Fortsetzungserkrankung) | Hinweis auf Ursache, falls vom Mitarbeiter mitgeteilt
Summen je Kalenderjahr: Fehltage gesamt, davon mit Entgeltfortzahlung, Kosten der Entgeltfortzahlung in Euro
Betriebliche Auswirkungen: [Datum, Ereignis, Folge, Kosten]
BEM: Angebot am [Datum], Antwort am [Datum], Gespräche am [Daten], Ergebnis [Maßnahmen]
Diese Übersicht ist zugleich Gesundheitsdatenverarbeitung. Bewahre sie getrennt von der allgemeinen Personalakte auf und gib sie nur an Personen, die sie für die Entscheidung brauchen.
Nach dem Zugang hat der Mitarbeiter drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Plane in dieser Zeit keine Nachbesetzung, die du nicht rückgängig machen kannst.
Zum Abhaken
Checkliste vor der krankheitsbedingten Kündigung
Ihr Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
Quellen
Häufige Fragen
Darf ich einem Mitarbeiter kündigen, während er krankgeschrieben ist?
Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert keine Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt im Kleinbetrieb nur von wenigen Grenzen ab, im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes von der Drei-Stufen-Prüfung. Kündigst du aus Anlass der Krankheit, läuft die Entgeltfortzahlung nach § 8 EFZG trotzdem bis zum Ende der sechs Wochen weiter, auch über das Vertragsende hinaus.
Wie viele Krankheitstage rechtfertigen eine Kündigung?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Als Orientierung sieht das BAG eine erhebliche wirtschaftliche Belastung in der Regel erst, wenn für die Zukunft Entgeltfortzahlung von mehr als sechs Wochen pro Jahr zu erwarten ist. Dazu kommen die Prognose aus den Fehlzeiten mehrerer Jahre und die Abwägung im Einzelfall.
Ist ein BEM Pflicht vor der krankheitsbedingten Kündigung?
Das BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung. Ohne ordentlich angebotenes BEM musst du im Prozess aber ausführlich darlegen, dass auch ein BEM nichts geändert hätte. Das gelingt selten. In der Praxis heißt das: erst BEM anbieten, dann über eine Kündigung nachdenken.
Muss ich bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine Abfindung zahlen?
Gesetzlich nein. Eine Abfindung ist Verhandlungssache, meist im Aufhebungsvertrag oder im Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Weil krankheitsbedingte Kündigungen für Arbeitgeber schwer zu gewinnen sind, wird in der Praxis oft eine Abfindung vereinbart, um das Prozessrisiko zu kaufen.
Gilt der Kündigungsschutz bei Krankheit auch in der Probezeit?
In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Eine Kündigung während der Probezeit wegen Krankheit ist deshalb in der Regel möglich, solange sie nicht treuwidrig, diskriminierend oder ein Maßregeln ist. Vorsicht bei Erkrankungen, die eine Behinderung im Sinne des AGG sein können.