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Lohn & Minijob 6 Min. LesezeitVeröffentlicht am Aktualisiert am

Minijob als Arbeitgeber: Grenzen, Abgaben und Pflichten 2026

Stand Oktober 2026: Ein Minijob liegt vor, wenn der Verdienst regelmäßig höchstens 603 € im Monat beträgt, ab 1. Januar 2027 höchstens 633 €. Du zahlst rund 31 % Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale und hast fast dieselben Pflichten wie bei jeder Teilzeitkraft: Arbeitsvertrag, Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Kurz gesagt

  • Beim Mindestlohn von 13,90 € darf die Aushilfe 2026 höchstens 43 Stunden im Monat arbeiten.
  • Du zahlst 31,17 % Pauschalabgaben, bei 603 € also 187,95 € im Monat, dazu die Berufsgenossenschaft.
  • Arbeitsrechtlich ist ein Minijob eine normale Teilzeitstelle. Sonderregeln gelten nur bei Sozialversicherung und Steuer.
  • Ohne feste Wochenstunden gelten bei Arbeit auf Abruf 20 Stunden als vereinbart, und der Minijob ist keiner mehr.
  • Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zeichnest du spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag auf.

Zwei Monate über der Grenze können erlaubt sein, ein einziger Monat mit 1.400 € nicht. Welche Ausnahme gilt, entscheidet über Nachzahlungen für bis zu vier Jahre.

Zahlen 2026 und 2027

Gemeint sind hier gewerbliche Minijobs mit Verdienstgrenze, keine kurzfristigen Beschäftigungen und keine Privathaushalte.

Die Grenze hängt seit Oktober 2022 am Mindestlohn: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Das entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.

Wert20262027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €
Minijob-Grenze im Jahr7.236 €7.596 €
Übergangsbereich (Midijob)603,01 € bis 2.000 €633,01 € bis 2.000 €
Rentenversicherung, Anteil der Aushilfe3,6 %Steht mit dem Beitragssatz 2027 fest

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom November 2025, Minijob-Zentrale. Die Grenze 2027 ergibt sich aus 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 €.

Schätzfrage

Wie viele Stunden passen 2026 in einen Minijob?

Du zahlst den Mindestlohn von 13,90 €. Wie viele Stunden im Monat darf die Aushilfe höchstens arbeiten, ohne die Grenze von 603 € zu überschreiten?

Quelle: § 8 Abs. 1a SGB IV, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung

Wer 2026 genau 603 € für 43 Stunden zahlt, liegt am 1. Januar 2027 unter dem Mindestlohn, wenn du nichts änderst. Erhöhe dann den Lohn auf bis zu 633 € oder senke die Stunden. Stundenzahl und Kosten für deinen Stundenlohn rechnet der Minijob-Rechner aus.

Was dich ein Minijob kostet

Für die Aushilfe ist der Minijob fast abgabenfrei, für dich nicht. Die Pauschalabgaben 2026 an die Minijob-Zentrale:

AbgabeSatz 2026Bei 603 €
Krankenversicherung (pauschal)13 %78,39 €
Rentenversicherung (pauschal)15 %90,45 €
Pauschsteuer2 %12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %1,33 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,90 €
Summe31,17 %187,95 €

Die Umlage U1 ist zum 1. Januar 2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesunken. Dazu kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, abhängig von Branche und Gefahrtarif. Ist die Aushilfe privat krankenversichert, entfällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Statt der Pauschsteuer kann das Lohnbüro nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abrechnen. Die Aushilfe zahlt selbst 3,6 % zur Rentenversicherung, es sei denn, sie lässt sich befreien.

Rechner

Was kostet dich ein Minijob im Monat?

Verdienst plus Pauschalabgaben 2026 (31,17 % bzw. 18,17 % ohne Krankenversicherung). Ohne Beitrag zur Berufsgenossenschaft, keine Steuerberatung.

Gesetzlich krankenversichert

787,02 € im Monat

im Jahr: 9.444,24 €

Privat krankenversichert

709,02 € im Monat

im Jahr: 8.508,24 €

Quelle: Minijob-Zentrale, Abgaben 2026 (KV 13 %, RV 15 %, Steuer 2 %, U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %)

Drei Aushilfen mit je 600 € kosten dich mit Abgaben rund 2.360 € im Monat, ohne Berufsgenossenschaft. Eine Teilzeitkraft mit 1.800 € im Übergangsbereich liegt mit Arbeitgeberanteilen und Umlagen in einer ähnlichen Größenordnung. Der Minijob spart dir also kaum Geld. Er lohnt sich, wenn du flexibel planen willst.

Minijob oder Midijob?

Im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € ist die Person voll versichert und zahlt reduzierte Beiträge, für dich fällt die Prüfung der Grenze weg. Reichen rund 43 Stunden im Monat und bleibt der Verdienst über das Jahr verlässlich unter der Grenze, passt der Minijob. Bei Stellen mit schwankendem Bedarf bietest du von Anfang an eine kleine Teilzeitstelle mit 12 bis 15 Wochenstunden an.

Arbeitsvertrag und Nachweisgesetz

Das Nachweisgesetz gilt ohne Ausnahme. Die wesentlichen Bedingungen bekommt die Aushilfe schriftlich oder in Textform mit Empfangsnachweis, die wichtigsten spätestens am ersten Arbeitstag (§ 2 NachwG). Die Textform ist ausgeschlossen in den Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, etwa Bau und Gastronomie. Zu den Angaben gehören: Arbeitsort, Tätigkeit, Beginn, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen. Verstöße kosten bis zu 2.000 € Bußgeld je Fall. Was in den Vertrag gehört, steht im Artikel Nachweisgesetz und Arbeitsvertrag.

Vereinbare eine feste Wochenarbeitszeit. Ohne sie gelten bei Arbeit auf Abruf 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Bei 13,90 € sind das rund 1.200 € im Monat, der Minijob ist dann keiner mehr. Vereinbare einen Stundenlohn statt einer Pauschale, sonst kannst du den Mindestlohn kaum prüfen. Lass dir im Personalfragebogen bestätigen, welche weiteren Jobs die Person hat.

Musterklauseln

„Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich [9] Stunden pro Woche. Die Lage richtet sich nach dem Dienstplan, der mindestens vier Tage im Voraus bekannt gegeben wird.“

„Die Vergütung beträgt [13,90] € brutto je Stunde, fällig am letzten Bankarbeitstag des Monats.“

„Die Arbeitnehmerin versichert, derzeit keine weiteren Beschäftigungen auszuüben, außer: [ ]. Sie teilt jede weitere Beschäftigung unverzüglich mit.“

„Der Urlaubsanspruch beträgt [Anzahl] Arbeitstage im Kalenderjahr bei [Anzahl] Arbeitstagen pro Woche.“

Die Vier-Tage-Frist für Arbeit auf Abruf steht in § 12 Abs. 3 TzBfG. Ohne rechtzeitige Ankündigung muss die Aushilfe nicht kommen.

Urlaub und Lohnfortzahlung

Minijobber dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen (§ 3 BUrlG). Du rechnest um: Urlaub der Vollzeitkräfte × Arbeitstage der Aushilfe ÷ Arbeitstage der Vollzeitkräfte.

Arbeitstage pro WocheGesetzlicher MindesturlaubBei 30 Tagen für Vollzeit
14 Tage6 Tage
28 Tage12 Tage
312 Tage18 Tage
416 Tage24 Tage

Bei unregelmäßigen Einsätzen rechnest du über das Jahr. Für deinen Fall hilft der Urlaubsanspruch-Rechner. Im Urlaub zahlst du den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG). Weist du nicht auf den drohenden Verfall hin, verfällt der Urlaub nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht.

Ab der fünften Woche des Arbeitsverhältnisses zahlst du bei Krankheit bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG), und zwar den Verdienst, der ausgefallen ist. Über die Umlage U1 erstattet dir die Minijob-Zentrale 80 %, wenn du in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigte hast. Wie viel du zahlen musst, rechnet der Entgeltfortzahlung-Rechner aus. Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, zahlst du ohne Nacharbeit (§ 2 EFZG). Für Schwangere gilt das Mutterschutzgesetz vollständig, den Mutterschutzlohn erstattet die Umlage U2 zu 100 %.

Arbeitszeit aufzeichnen

Für Minijobber zeichnest du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag, und bewahrst die Aufzeichnung zwei Jahre auf (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Ausgenommen sind nur Privathaushalte. Ein Stundenzettel mit Datum, Beginn, Ende, Pause und Summe reicht, ebenso eine App mit Export.

Bei einer Prüfung durch den Zoll gehören die Stundenzettel zu den ersten Unterlagen, die verlangt werden. Führe sie vom ersten Arbeitstag an, auch wenn die Aushilfe nur an einem Tag pro Woche kommt.

Grenze überschritten: was dann

Ob ein Minijob vorliegt, prüfst du vorausschauend. Du schätzt bei Beginn und bei jeder Änderung den Verdienst der nächsten zwölf Monate. Liegt er bei höchstens 7.236 €, bleibt es ein Minijob, auch wenn einzelne Monate darüber liegen. Vertraglich zugesagte Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit.

Ein unvorhersehbares Überschreiten schadet nicht, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten vorkommt und der Monatsverdienst höchstens das Doppelte der Grenze erreicht, 2026 also 1.206 € (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Ein typischer Fall ist, dass eine Kollegin krank wird und die Aushilfe einspringt. Geplante Mehrarbeit, etwa im Weihnachtsgeschäft, ist nicht unvorhersehbar und gehört in die Jahresprognose.

FallFolge
Juli 780 € wegen Krankheitsvertretung, sonst 550 €Minijob bleibt
November und Dezember je 900 € geplant, sonst 600 €Jahresverdienst 7.800 €, versicherungspflichtig ab der Planung
Drei Monate ungeplant über der GrenzeAb dem dritten Monat kein Minijob mehr
Ein Monat 1.400 € ungeplantÜber dem Doppelten der Grenze, kein gelegentliches Überschreiten

Fällt eine falsche Prognose erst bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung auf, drohen Nachzahlungen der vollen Beiträge für bis zu vier Jahre. Die Anteile der Aushilfe holst du dann nur eingeschränkt zurück.

Mehrere Minijobs

Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Liegt die Summe über 603 €, sind alle versicherungspflichtig. Neben einer Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber bleibt nur der zuerst aufgenommene Minijob versicherungsfrei. Hat die Person einen zweiten Job verschwiegen, beginnt die Versicherungspflicht erst mit der Feststellung durch die Minijob-Zentrale, außer du hast vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgefragt. Deshalb gehört die Frage in jeden Personalfragebogen.

Anmeldung und Lohnbüro

Für die Anmeldung brauchst du eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit und von der Aushilfe Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und Personalfragebogen. In bestimmten Branchen meldest du Beschäftigte spätestens bei Arbeitsaufnahme per Sofortmeldung an die Rentenversicherung (§ 28a Abs. 4 SGB IV), etwa im Bau, in der Gastronomie, im Personentransport, in Spedition und Logistik, in der Gebäudereinigung und im Wach- und Sicherheitsgewerbe, auch für Minijobber.

Das Lohnprogramm meldet die Aushilfe bei der Minijob-Zentrale an, spätestens mit der ersten folgenden Lohnabrechnung und höchstens sechs Wochen nach Beginn. Die Pauschalabgaben sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Nutzt du ein Lohnbüro, übernimmt es Anmeldung, Beiträge und Abmeldung. Deine Aufgabe ist, jede Änderung von Stunden oder Lohn sofort weiterzugeben.

Zum Abhaken

Minijob richtig aufsetzen

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Quellen

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?+

Beim Mindestlohn von 13,90 € sind es höchstens 43 Stunden im Monat (603 € geteilt durch 13,90 €). Zahlst du mehr als den Mindestlohn, sinkt die Stundenzahl. Bei 15 € pro Stunde sind es 40 Stunden.

Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub?+

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen im Jahr, bei zwei Arbeitstagen pro Woche also acht Arbeitstage. Bekommen deine Vollzeitkräfte mehr, steht Minijobbern derselbe Anteil zu (§ 4 TzBfG).

Muss ich einem Minijobber Lohn zahlen, wenn er krank ist?+

Ja. Nach vier Wochen Beschäftigung zahlst du bis zu sechs Wochen je Krankheit weiter (§ 3 EFZG). Über die Umlage U1 erstattet dir die Minijob-Zentrale 80 %, wenn du in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigte hast.

Was gilt 2027?+

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung), die Minijob-Grenze damit auf 633 € im Monat. Die Umlagesätze für 2027 stehen erst zum Jahresende fest.

Darf ich einen Minijob neben einer Vollzeitstelle bei mir anbieten?+

Nein. Arbeitet jemand bei dir versicherungspflichtig und zusätzlich auf Minijob-Basis, ist das ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, der Minijob wird voll beitragspflichtig. Ein Minijob bei einem anderen Arbeitgeber neben der Hauptstelle ist möglich.

Kann ich einem Minijobber einfach kündigen?+

Es gelten dieselben Regeln wie für alle: Schriftform, Fristen nach § 622 BGB, gegebenenfalls Kündigungsschutzgesetz und Sonderkündigungsschutz. Für das Kündigungsschutzgesetz zählen Minijobber mit 0,5 bei der Beschäftigtenzahl.

Dieses Angebot ersetzt keine Rechtsberatung. Es gibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland verständlich wieder. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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