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Kaufentscheidung 6 Min. LesezeitVeröffentlicht am Aktualisiert am

Ab wie vielen Mitarbeitern eigene HR einstellen?

Stand 7. Oktober 2026: Kein Gesetz verlangt eine Personalabteilung oder eine eigene HR-Person, egal wie groß dein Betrieb ist. Unsere Faustregel richtet sich nach dem Aufwand, nicht nach der Kopfzahl. Braucht Personalarbeit bei dir über 15 Stunden pro Woche, ist sie faktisch eine Teilzeitstelle geworden. Spätestens dann klärst du, ob die zuständige Person das neben ihrer Hauptaufgabe dauerhaft schafft. Die Kopfzahl entscheidet über etwas anderes, nämlich über zusätzliche Pflichten ab 5, 10, 15, 20, 30, 45, 50 und 200 Beschäftigten.

Kurz gesagt

  • Kein Gesetz schreibt eine Personalabteilung oder eine eigene HR-Stelle vor, egal wie viele Beschäftigte du hast.
  • Nach unserer Faustregel ist Personalarbeit von über 15 Stunden pro Woche faktisch eine Teilzeitstelle.
  • Mit der Kopfzahl wachsen die Pflichten, etwa Kündigungsschutz über 10 und interne Meldestelle für Hinweisgeber ab 50 Beschäftigten.
  • Rutschen Fristen durch oder steht Personal still, wenn eine Person ausfällt, reicht die heutige Organisation nicht mehr.
  • Neben einer eigenen Stelle gibt es vier Wege: Office-Management, HR-Software, Lohnbüro und externe HR-Leitung.

Bei 60 Beschäftigten im Wachstum ergibt die Hochrechnung 30 Stunden Personalarbeit pro Woche, im ruhigen Betrieb nur 10. Welche Zahl für dich gilt, zeigt erst eine Messung.

Der folgende Entscheidungsbaum klärt in wenigen Fragen, wo dein Betrieb steht.

Entscheidungshilfe

Reicht Personal nebenher bei dir noch?

Orientierung, keine Rechtsberatung.

Ist in den letzten zwölf Monaten mindestens eine Personalfrist durchgerutscht (Befristung, Probezeit, Zeugnis, Urlaubshinweis, BEM)?

Auch Fristen, die ihr gerade noch erwischt habt, zählen als Hinweis.

Der Aufwand pro Woche

Die Zeit, die Personal braucht, hängt an Vorgängen: Einstellungen, Austritte, Krankmeldungen, Urlaubsanträge, Vertragsänderungen, Zeugnisse, Gespräche, Fragen der Mitarbeitenden.

Der Rechner zeigt eine Hochrechnung. Die Minuten je Person und Woche sind eine eigene Annahme, keine Statistik und keine Norm.

Rechenbeispiel

Wie viele Stunden Personalarbeit pro Woche?

Eigene Annahme: 10, 20 oder 30 Minuten je Person und Woche. Keine Statistik, bitte mit deinen Werten vergleichen.

Ruhiger Betrieb (10 Minuten)

6,7 Stunden pro Woche

Normaler Betrieb (20 Minuten)

13,3 Stunden pro Woche

Wachstum oder hohe Fluktuation (30 Minuten)

20,0 Stunden pro Woche

Eigene Annahme der Redaktion, keine amtliche Zahl.

Ein Beispiel mit erfundener Firma: Die Beispielfirma Nordtec GmbH hat 60 Beschäftigte und wächst. Annahme 30 Minuten je Person und Woche, also 60 mal 0,5 Stunden.

Annahme Rechnung Ergebnis
60 Beschäftigte, Wachstum 60 × 30 Minuten 1.800 Minuten
Umrechnung 1.800 ÷ 60 30 Stunden pro Woche

Das wäre fast eine ganze Stelle. In der ruhigen Variante mit 10 Minuten wären es 10 Stunden.

Die Annahme ersetzt keine Messung. Führe deshalb zwei Wochen lang ein Zeitprotokoll: Wer eine Personalaufgabe erledigt, notiert Aufgabe und Minuten. Zähle die Zeit von Inhaber und Führungskräften mit, denn sie taucht in keiner Stellenbeschreibung auf. Die gemessene Zahl fällt oft höher aus als gedacht, weil Unterbrechungen und Nachfragen selten als Arbeit gelten. Liegt sie über 15 Wochenstunden, greift die Faustregel aus dem ersten Absatz.

Miss die Zeit, die Personal wirklich braucht, und vergleiche sie mit der Zeit, die jemand dafür frei hat.

Warnsignale im Alltag

Die meisten Firmen merken die Überlastung an Vorfällen, selten an einer Zahl.

Signal Was dahintersteckt Erste Maßnahme
Eine Befristung oder Probezeit läuft aus, niemand hat es gesehen Fristen stehen nur im Kopf Fristenkalender mit Erinnerung, zwei Wochen Vorlauf
Verträge liegen in drei Ordnern und zwei Mailpostfächern Kein Stand je Person Eine Ablage, eine Übersicht, ein Verantwortlicher
Führungskräfte fragen den Inhaber, nicht das Büro Es gibt keine Anlaufstelle Benannte Ansprechperson für Personalfragen
Du beantwortest Personalfragen abends Aufgaben liegen beim Inhaber Aufgaben nach Abgeben und Behalten sortieren
Eine Person ist krank oder im Urlaub, und Personal steht still Einzelperson als Engpass Vertretung und Checkliste je Aufgabe
Die Gehaltsfrage kommt jedes Mal neu Keine Struktur Gehaltsband je Stelle, Entscheidungsregel

Zähle die Treffer. Bei drei oder mehr Zeilen brauchst du mehr als einen besseren Ordner. Was eine durchgerutschte Befristung oder ein fehlender Urlaubshinweis kostet, steht im Artikel Personalfristen verpasst.

Die Schwellen im Überblick

Das Arbeitsrecht kennt den Begriff Personalabteilung nicht. Manche Pflichten gelten schon ab der ersten Angestellten, etwa der schriftliche Nachweis der Vertragsbedingungen (§ 2 Abs. 1 NachwG), die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 1 ArbSchG) und das BEM bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Weil dazu oft kein Termin im Kalender steht, fallen sie leicht weg.

Weitere Pflichten kommen mit der Größe. Die Tabelle zeigt die Zahlen, die für Firmen mit 10 bis 150 Beschäftigten am häufigsten greifen, Stand 07.10.2026, geprüft am Gesetzestext. Jedes Gesetz zählt anders: Arbeitsplätze, Arbeitnehmer, Beschäftigte oder wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Schwelle Was ab hier gilt Fundstelle
ab 5 Betriebsrat kann gewählt werden (5 ständige Wahlberechtigte, 3 wählbar) § 1 Abs. 1 BetrVG
über 10 Kündigungsschutz nach KSchG greift (für Arbeitsverhältnisse ab 2004) § 23 Abs. 1 KSchG
über 15 Anspruch auf Teilzeit § 8 TzBfG
ab 20 Arbeitsplätze 5 Prozent Pflichtquote Schwerbehinderte (Arbeitsplätze, nicht Köpfe) § 154 SGB IX
ab 20 Personen Datenschutzbeauftragter, wenn so viele Personen ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind § 38 BDSG
über 20 wahlberechtigte Wo es einen Betriebsrat gibt: Unterrichtung vor jeder Einstellung und Versetzung § 99 BetrVG
bis 30 Ausgleichsverfahren U1: Krankenkasse erstattet 80 Prozent des fortgezahlten Entgelts, ohne Auszubildende gezählt § 1 AAG
über 45 Anspruch auf Brückenteilzeit § 9a TzBfG
ab 50 Interne Meldestelle für Hinweisgeber § 12 HinSchG
über 200 Auskunftsanspruch zur Entgelttransparenz § 12 EntgTranspG
ab 200 erste Freistellung eines Betriebsratsmitglieds § 38 BetrVG

Die Quellen: § 1 BetrVG, § 23 KSchG, § 8 TzBfG, § 154 SGB IX, § 38 BDSG, § 99 BetrVG, § 1 AAG, § 9a TzBfG, § 12 HinSchG, § 12 EntgTranspG und § 38 BetrVG.

Zwischen 10 und 50 Beschäftigten kommen mehrere Pflichten dazu, die niemand mehr nebenbei aus dem Gedächtnis erledigt. Wer in dieser Zone wächst, braucht ab dem Zeitpunkt der Schwelle einen Verantwortlichen, nicht erst ab einer runden Zahl. Zähle dabei für jedes Gesetz neu und halte die Zählung mit Datum fest. Beim Kündigungsschutz zählen Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75, Auszubildende gar nicht (§ 23 Abs. 1 KSchG). Dieselbe Belegschaft kann so für ein Gesetz über und für ein anderes unter der Schwelle liegen. Die Einzelheiten stehen im Artikel Kündigungsschutzgesetz: ab wann gilt es?, ob dein Betrieb unter eine Schwelle fällt, beantwortet der Schwellenwerte-Check.

Welche Wege es gibt

Neben einer eigenen HR-Stelle gibt es vier weitere Wege. Preise stehen bewusst nicht drin, sie hängen von Umfang und Region ab.

Weg Passt, wenn Deckt ab Deckt nicht ab
Personal nebenher im Office-Management die Zahl überschaubar ist und wenig wechselt tägliche Fragen, Urlaubsliste Fristen und Verträge fachlich absichern
HR-Software du Prozesse hast, aber Werkzeug fehlt Akten, Urlaub, Abwesenheit, Erinnerungen Entscheiden, Gespräche führen, Texte prüfen
Lohnbüro oder Steuerberater du Abrechnung brauchst Lohn, Meldungen Verträge, Zeugnisse, Fristen, Führung
Externe HR-Leitung (zum Beispiel Lintelly, unser Angebot) du laufende Arbeit abgeben willst, ohne eine Stelle zu schaffen Dokumente, Fristen, Anlaufstelle, Vorbereitung Entscheidungen, Unterschrift, Lohnabrechnung
Eigene HR-Stelle (Teilzeit oder Vollzeit) du genug Aufgaben für eine Stelle hast und Vertretung planst alles, was eine Person schafft Ausfall, Urlaub, Spezialwissen

Die Wege lassen sich kombinieren, zum Beispiel Lohnbüro und externe HR-Leitung. Wo die Grenze zwischen Lohnbüro und Personalarbeit verläuft, zeigt Steuerberater macht Lohn: Wer macht das Personal? Benenne zuerst die Lücke. Rutschen Fristen durch, braucht es jemanden, der Ergebnisse prüft. Fehlt die Zeit, braucht es zusätzliche Hände.

Stelle jedem Anbieter und jeder Stelle dieselben Fragen und schreibe die Antworten nebeneinander: Wer bereitet vor, wer prüft, wer unterschreibt? Wer vertritt bei Urlaub und Krankheit, und wie schnell? Wo liegen die Personaldaten? Was passiert mit deinen Unterlagen, wenn du den Weg wechselst? Welche Aufgaben sind ausdrücklich nicht enthalten?

Gleich, wohin du Aufgaben abgibst: Du bleibst Arbeitgeber. Das Weisungsrecht nach § 106 GewO und die Unterschrift unter Verträge und Kündigungen liegen bei dir. Gibst du Personaldaten an einen Dienstleister, schließt du mit ihm einen Vertrag, der ihn an deine dokumentierten Weisungen bindet (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Rechtsberatung im Einzelfall leistet ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Vorlage: Aufgabeninventur

In zwei Wochen sammelst du die Daten für die Entscheidung. Tag 1 bis 3: Beschäftigte je Gesetz zählen und mit Datum eintragen. Tag 4 bis 10: Alle, die Personalaufgaben erledigen, notieren Zeit und Aufgaben in dieser Vorlage. Tag 11 bis 14: mit dem Rechner gegenrechnen, Fristenkalender für zwölf Monate anlegen, für jede Aufgabe eine Vertretung benennen. Danach weißt du, ob dir Zeit, Wissen oder Überblick fehlt.

Aufgabeninventur Personal, Stand [Datum]

Eine Zeile je Aufgabe. Die Beispielzeilen sind erfunden, überschreibe sie.

Aufgabe Wer Wie oft Minuten Bei Ausfall Vertretung
Probezeit-Enden prüfen (Beispiel) [Name] monatlich 15 Frist verpasst [Name oder offen]
Urlaubsliste führen (Beispiel) [Name] wöchentlich 30 Verzug, Streit [Name oder offen]
[weitere Aufgabe] [Name] [Takt] [Zahl] [Folge] [Name oder offen]

Aufgaben zum Eintragen: Vertragserstellung, Befristungen, Krankmeldungen, Zeugnisse, Gespräche, Datenschutz, Lohnbüro, Onboarding, Offboarding.

Ergebnis: Summe der Minuten je Woche [Stunden], Aufgaben ohne Vertretung [Zahl].

Das Onboarding ist ein guter Startpunkt, weil dort jeder Fehler sichtbar wird. Wie du es aufsetzt, steht im Artikel zum Onboarding-Prozess.

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Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man eine Personalabteilung?+

Eine feste Zahl gibt es nicht, kein Gesetz schreibt eine Personalabteilung vor. Ab wann Personal nebenher zur Dauerlast wird, hängt von Fluktuation, Wachstum und Aufgaben ab. Es zählt der Aufwand pro Woche, nicht die Kopfzahl.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht für eine HR-Abteilung?+

Nein. Gesetze knüpfen Pflichten an Beschäftigtenzahlen, zum Beispiel die Meldestelle für Hinweisgeber ab 50 Beschäftigten oder den Datenschutzbeauftragten ab 20 Personen mit automatisierter Datenverarbeitung. Wer diese Pflichten erfüllt, ist frei in der Frage, wie er sie organisiert.

Wie viele HR-Mitarbeitende pro 100 Beschäftigte sind üblich?+

Dafür gibt es keine belastbare amtliche Zahl. Kennzahlen aus Verbandsumfragen schwanken stark nach Branche und Aufgabenzuschnitt, deshalb nennen wir keine. Rechne lieber deinen eigenen Wochenaufwand und vergleiche ihn mit der Zeit, die jemand real dafür hat.

Ab wann reicht Personal nebenher durch das Office-Management nicht mehr?+

Spätestens wenn Fristen durchrutschen, der Vertragsstand je Person unklar ist oder die Person mit den Personalaufgaben krank oder im Urlaub ausfällt und niemand vertreten kann. Das sind Warnsignale, keine Zahlen.

Welche Alternativen gibt es zu einer eigenen HR-Stelle?+

Du kannst HR-Software einsetzen, die Aufgaben zwischen Geschäftsführung und Office-Management klarer verteilen, ein Lohnbüro für die Abrechnung nutzen, eine externe HR-Leitung beauftragen oder eine Teilzeitstelle schaffen. Jeder Weg deckt etwas anderes ab, ein Vergleich steht im Artikel.

Was bleibt beim Inhaber, wenn ich HR auslagere?+

Du bleibst Arbeitgeber. Weisungsrecht, Entscheidungen und Unterschriften liegen bei dir, und für Personaldaten brauchst du mit externen Dienstleistern einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Ein externer Partner bereitet vor und setzt um, er entscheidet nicht für dich.

Zählen Teilzeitkräfte und Azubis bei den Schwellenwerten mit?+

Das hängt vom Gesetz ab. Beim Kündigungsschutz zählen Teilzeitkräfte bis 20 Stunden mit 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75, Auszubildende zählen nicht mit. Beim Hinweisgeberschutz kommt es auf die Beschäftigten insgesamt an. Prüfe die Zählweise je Gesetz.

Dieses Angebot ersetzt keine Rechtsberatung. Es gibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland verständlich wieder. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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