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Datenschutz & Pflichten 4 Min. LesezeitVeröffentlicht am Aktualisiert am

Personalakte: Was hinein muss und was nicht

Stand Oktober 2026: Die Personalakte sammelt alle Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, vom Arbeitsvertrag bis zur Abmahnung. Pflicht ist die Akte als solche nicht, aber du brauchst einen geordneten Ort für Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Hinein gehört nur, was für das Arbeitsverhältnis nötig ist, Gesundheitsdaten liegen getrennt, und der Mitarbeiter darf jederzeit Einsicht nehmen.

Kurz gesagt

  • Eine Personalakte schreibt kein Gesetz vor. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, etwa nach § 2 NachwG und § 41 EStG, gibt es trotzdem.
  • Hinein darf nur, was du für Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses brauchst.
  • Gesundheitsdaten liegen getrennt, in einem Ordner, den nur zwei oder drei Personen öffnen können.
  • Jeder Mitarbeiter darf seine Akte einsehen, auch nach dem Austritt. Auf eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO antwortest du innerhalb eines Monats.
  • Jede Unterlage hat ihre eigene Aufbewahrungsfrist, das Lohnkonto etwa 6 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre.

Eine Abmahnung kann aus der Akte fliegen, obwohl sie berechtigt war. Und die Anfrage auf Auskunft kommt oft erst zwei Jahre nach der Trennung.

Was hinein muss, darf und nicht darf

Zur Personalakte gehört alles über einen Mitarbeiter, was mit seinem Arbeitsverhältnis zu tun hat, egal wo es liegt. Die Ermahnung im Postfach der Teamleitung und die Excel-Liste mit Fehlzeiten zählen mit, auch bei Einsicht und Löschung.

Erlaubt sind Daten, die du für Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses brauchst (Art. 6 und Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG). Was dich nur interessiert, gehört nicht hinein.

Muss hineinPflicht aus
Arbeitsvertrag oder Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen§ 2 NachwG
Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnkonto§ 41 EStG, meist beim Lohnbüro
Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Meldungen§ 28a, § 28f SGB IV
Nachweise über Arbeitszeit, die 8 Stunden werktäglich übersteigt§ 16 Abs. 2 ArbZG
Arbeitszeitnachweise bei Minijobs und in Branchen nach § 2a SchwarzArbG§ 17 MiLoG
Kopie des Aufenthaltstitels bei Drittstaatsangehörigen§ 4a Abs. 5 AufenthG

Sinnvoll, weil du es im Streitfall brauchst: Bewerbungsunterlagen der eingestellten Person, Probezeitgespräch, Abmahnungen mit Zugangsnachweis, Urlaubskonto und Hinweise zum Urlaubsverfall, Zwischenzeugnisse, Vereinbarungen zu Dienstwagen, Homeoffice und Fortbildungskosten, Elternzeit und Teilzeit mit allen Nachträgen. Ein Notfallkontakt ist freiwillig.

Nicht hinein gehören Diagnosen und Arztberichte, Privates ohne Bezug zur Arbeit, Antworten auf unzulässige Fragen aus dem Vorstellungsgespräch, Gerüchte und ungeprüfte Beschwerden, Ausweiskopien ohne Zweck. Beim erweiterten Führungszeugnis, etwa in Pflege oder Kinderbetreuung, reicht ein Vermerk mit Datum und Ergebnis.

Entscheidungshilfe

Gehört dieses Dokument in die Personalakte?

Für jedes neue Blatt in drei Fragen. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Hat das Dokument einen Bezug zum Arbeitsverhältnis, also zu Vertrag, Leistung, Verhalten, Vergütung oder Abwesenheit?

Gesundheitsdaten getrennt halten

Gesundheitsdaten darfst du verarbeiten, soweit Lohnfortzahlung oder BEM es verlangen (Art. 9 DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG). Das Bundesarbeitsgericht verlangt eine Aufbewahrung, die zufällige Kenntnisnahme verhindert, etwa im verschlossenen Umschlag, und einen kleinen Kreis von Berechtigten (12.09.2006, 9 AZR 271/06). Digital heißt das ein eigener Ordner, den zwei oder drei Personen öffnen können.

UnterlageWohin
eAU-Daten, KrankheitstageTeilakte Gesundheit, Zugriff Office und Geschäftsführung
BEM-GesprächeEigene BEM-Akte. In die Hauptakte nur Angebot, Antwort und vereinbarte Maßnahmen
SchwerbehinderungTeilakte Gesundheit, Vermerk für den Zusatzurlaub in der Hauptakte
Arbeitsmedizinische VorsorgeNur die Vorsorgebescheinigung, keine Befunde

Einsichtsrecht und Gegendarstellung

Jeder Mitarbeiter darf seine Personalakte ohne Grund einsehen (§ 83 Abs. 1 BetrVG), auch nach dem Austritt (BAG, 16.11.2010, 9 AZR 573/09). Du legst die vollständige Akte vor, auch digitale Teile und die Teilakte Gesundheit, und vermerkst die Einsicht mit Datum.

Dazu kommt das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO mit kostenloser Kopie, auch über E-Mails außerhalb des Ordners. Du antwortest innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), bei komplexen Anfragen nach begründeter Mitteilung bis zu zwei Monate später. Rechne damit, dass eine Anfrage auch zwei Jahre nach einer Trennung kommt, oft kurz vor einem Rechtsstreit. Wer nach sieben Wochen noch nichts geschickt hat, riskiert ein Bußgeld.

Muster: Antwort auf ein Auskunftsersuchen

Hallo [Vorname], vielen Dank für deine Anfrage vom [Datum]. Anbei erhältst du eine Kopie der Daten, die wir über dich verarbeiten: deine Personalakte mit [Zahl] Dokumenten, die Daten aus Lohn- und Zeiterfassung und [Zahl] E-Mails zu deinem Arbeitsverhältnis. Wir verarbeiten sie, um dein Arbeitsverhältnis durchzuführen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Empfänger sind unser Lohnbüro, deine Krankenkasse, das Finanzamt und die Rentenversicherung. Wir speichern die Daten bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Du hast das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht. [Name]

Hält der Mitarbeiter etwas für falsch, kann er eine Gegendarstellung abgeben, die du der Akte beifügen musst (§ 83 Abs. 2 BetrVG). Ist ein Dokument falsch, kann er die Entfernung verlangen. Auch eine berechtigte Abmahnung muss raus, wenn du kein schutzwürdiges Interesse mehr an ihr hast (BAG, 19.07.2012, 2 AZR 782/11).

Aufbewahren und löschen

Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Nach Ablauf der jeweiligen Frist musst du löschen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e, Art. 17 DSGVO). Die Fristen beginnen meist mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstand. Ein Lohnkonto mit letzter Eintragung im Dezember 2026 darf frühestens Anfang 2033 weg.

Zum Sortieren

Aufbewahrungsfristen für Personalunterlagen

Buchungsbelege, etwa Gehaltsabrechnungen8§ 147 AO, § 257 HGB, seit 2025
Lohnkonto6§ 41 Abs. 1 EStG
Handels- und Geschäftsbriefe6§ 147 AO, § 257 HGB
Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Zeugniskopie (üblich)3Regelmäßige Verjährung, § 195 BGB
Arbeitszeitnachweise (mindestens)2§ 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG
Bewerbungen abgelehnter Bewerber (ca. 6 Monate)0,5§ 15 Abs. 4 AGG, § 61b ArbGG plus Puffer

Quelle: genannte Gesetze, Fristbeginn meist mit Ende des Kalenderjahres.

Nach dem Austritt schließt du die Akte und gehst einmal im Jahr alle geschlossenen Akten durch. Was abgelaufen ist, vernichtest du oder löschst es endgültig. Akten mit laufendem oder drohendem Rechtsstreit nimmst du aus. Konkrete Daten rechnet der Aufbewahrungsfristen-Rechner aus.

Struktur zum Übernehmen

Die Gliederung passt für Papier und digital. Digital ist zulässig, Originale mit Schriftform-Pflicht wie befristete Verträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG), Aufhebungsverträge und Kündigungen (§ 623 BGB) hebst du trotzdem auf Papier auf.

Muster: Gliederung einer Personalakte

  1. Stammdaten: Name, Anschrift, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung, Notfallkontakt freiwillig
  2. Bewerbung und Einstellung: Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationen, Aufenthaltstitel
  3. Vertrag: Arbeitsvertrag, Nachweis, Nachträge, Befristung, Teilzeit, Elternzeit
  4. Vergütung: Gehaltsänderungen, Zielvereinbarungen, Sachbezüge, Dienstwagen
  5. Arbeitszeit und Urlaub: Urlaubskonto, Hinweise zum Verfall, Arbeitszeitnachweise
  6. Entwicklung: Gespräche, Fortbildungen, Rückzahlungsvereinbarungen
  7. Arbeitsschutz: Unterweisungen, Vorsorgebescheinigungen, Unfallanzeigen
  8. Abmahnungen und Gegendarstellungen
  9. Austritt: Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Zeugnis, Rückgabeprotokoll
  10. Gesundheit, getrennt und zugriffsbeschränkt

Zum Abhaken

Checkliste Personalakte

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Quellen

Häufige Fragen

Ist eine Personalakte gesetzlich vorgeschrieben?+

Eine Akte mit diesem Namen verlangt kein Gesetz. Du hast aber Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, etwa das Lohnkonto nach § 41 EStG, den Nachweis nach dem Nachweisgesetz und Arbeitszeitnachweise nach § 16 ArbZG. Die Personalakte ist der Ort, an dem du diese Unterlagen geordnet aufbewahrst.

Darf ein Mitarbeiter seine Personalakte einsehen?+

Ja, nach § 83 BetrVG und aus der Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis, auch ohne Betriebsrat und auch nach dem Austritt (BAG, 16.11.2010, 9 AZR 573/09). Dazu kommt das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO mit Anspruch auf eine Kopie.

Wie lange muss ich die Personalakte nach dem Austritt aufbewahren?+

Jedes Dokument hat seine eigene Frist. Lohnkonten sechs Jahre, Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre, Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre. Für Unterlagen ohne gesetzliche Frist orientieren sich viele Firmen an der Verjährung von drei Jahren.

Gehören Krankmeldungen in die Personalakte?+

Ja, aber geschützt. Gesundheitsdaten müssen so aufbewahrt werden, dass niemand sie zufällig liest, etwa in einem verschlossenen Umschlag oder einem eigenen Ordner mit wenigen Berechtigten (BAG, 12.09.2006, 9 AZR 271/06). Diagnosen gehören nicht hinein.

Muss ich eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen?+

Ja, wenn sie falsch ist. Auch eine berechtigte Abmahnung muss raus, wenn du kein schutzwürdiges Interesse mehr an ihr hast. Eine feste Frist gibt es nicht (BAG, 19.07.2012, 2 AZR 782/11).

Darf ich eine Kopie des Personalausweises in die Akte legen?+

Nur mit konkretem Zweck. Meist reicht ein Vermerk, dass der Ausweis vorgelegen hat. Bei Beschäftigten aus Staaten außerhalb der EU musst du dagegen eine Kopie des Aufenthaltstitels für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren (§ 4a Abs. 5 AufenthG).

Dieses Angebot ersetzt keine Rechtsberatung. Es gibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland verständlich wieder. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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