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Urlaub & Abwesenheit 5 Min. LesezeitVeröffentlicht am Aktualisiert am

Urlaubsanspruch bei Teilzeit: so rechnest du richtig

Stand Oktober 2026: Teilzeitkräfte haben Anspruch auf dieselbe Zahl an Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte. Du rechnest den Urlaub deshalb nach Arbeitstagen um, nämlich Urlaubstage Vollzeit mal Arbeitstage der Teilzeitkraft geteilt durch Arbeitstage der Vollzeit. Bei 30 Tagen Urlaub und 3 Arbeitstagen pro Woche sind das 18 Tage.

Kurz gesagt

  • Teilzeitkräfte bekommen gleich viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte, umgerechnet auf ihre Arbeitstage pro Woche.
  • Es zählen Arbeitstage, nicht Stunden. Wer 20 Stunden an fünf Tagen arbeitet, hat so viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft.
  • Bei 3 Arbeitstagen liegt der gesetzliche Mindesturlaub bei 12 Tagen, bei 30 Tagen Vertragsurlaub sind es 18.
  • Beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit darfst du offenen Urlaub aus der Vollzeit nicht kürzen.
  • Bruchteile wie 16,8 Tage darfst du nicht abrunden.

Nach einem Wechsel in Teilzeit stehen der Mitarbeiterin oft mehr Tage zu, als die Formel ausrechnet. Im Beispiel mit einem Wechsel zum 1. Juli sind es sechs Tage mehr.

Tabelle: Urlaubstage bei 1 bis 6 Arbeitstagen

Jahresurlaub für die üblichen Vertragswerte, Grundlage ist die Fünf-Tage-Woche in Vollzeit. Bruchteile stehen ungerundet.

Arbeitstage pro WocheGesetzlich (24 Werktage)25 Tage Vertrag28 Tage Vertrag30 Tage Vertrag
1455,66
281011,212
3121516,818
4162022,424
520252830
6243033,636

Die Zeile mit 6 Tagen betrifft Gastronomie, Handel und Pflege. Wer dort an sechs Tagen arbeitet, hat bei 30 Tagen auf Basis der Fünf-Tage-Woche Anspruch auf 36 Urlaubstage. Prüf deshalb, auf welche Woche sich die Zahl in deinem Vertrag bezieht.

Bruchteile darfst du nicht abrunden. Die Aufrundung aus § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur bei Eintritt oder Austritt im Jahr. Du gewährst den Bruchteil als halben Tag, in Stunden oder rundest freiwillig auf, aus 16,8 werden dann 17.

Die Formel in einem Satz

Urlaubstage Teilzeit = Urlaubstage Vollzeit × Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft ÷ Arbeitstage pro Woche in Vollzeit.

Ob jemand an seinen drei Tagen je 4 oder je 8 Stunden arbeitet, ändert nichts. Rechne nie mit Wochenstunden geteilt durch 40. Wer 20 Stunden an fünf Tagen arbeitet, hat so viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft.

Rechner

Wie viele Urlaubstage hat deine Teilzeitkraft?

Arbeitstage pro Woche einstellen. Grundlage Fünf-Tage-Woche in Vollzeit, gesetzlich 24 Werktage. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Gesetzlicher Mindesturlaub

12,0 Urlaubstage im Jahr

Vertrag mit 25 Tagen

15,0 Urlaubstage im Jahr

Vertrag mit 28 Tagen

16,8 Urlaubstage im Jahr

Vertrag mit 30 Tagen

18,0 Urlaubstage im Jahr

Quelle: § 3 BUrlG (24 Werktage bei sechs Werktagen pro Woche), Umrechnung nach Arbeitstagen.

Für den gesetzlichen Mindesturlaub rechnest du 24 Werktage × Arbeitstage pro Woche ÷ 6 (§ 3 BUrlG), für Vertragsurlaub auf Basis der Fünf-Tage-Woche Vertragsurlaub × Arbeitstage ÷ 5. Führe beide Werte getrennt, weil für den gesetzlichen Teil strengere Regeln beim Verfall gelten.

Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte (§ 2 Abs. 2 TzBfG) und rechnen genauso. Eine Aushilfe mit 2 Tagen hat mindestens 8 Tage, bei 30 Tagen für Vollzeitkräfte 12 Tage. Bezahlt wird nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG).

Unregelmäßige Wochen und Schichtarbeit

Wechselt die Zahl der Arbeitstage, nimmst du den Durchschnitt über den Zeitraum, in dem sich das Muster wiederholt. Woche A mit 4 Tagen und Woche B mit 2 Tagen ergeben 3 Tage, bei 30 Tagen Vertrag also 18 Urlaubstage. Bei rollierenden Dienstplänen rechnest du mit den Arbeitstagen im Jahr: 312 bei der Sechs-Tage-Woche, 260 bei der Fünf-Tage-Woche.

BasisFormelBeispiel mit 156 Schichten im Jahr
Gesetzlicher Mindesturlaub24 × Schichten ÷ 31212 Tage
30 Tage Vertrag (Fünf-Tage-Woche)30 × Schichten ÷ 26018 Tage
28 Tage Vertrag (Fünf-Tage-Woche)28 × Schichten ÷ 26016,8 Tage

Bei einer Aushilfe auf Abruf rechnest du mit den Einsätzen des Vorjahres, 78 Einsätze × 30 ÷ 260 ergibt 9 Urlaubstage. Schwanken die Stunden pro Tag stark, kannst du Urlaub per Vertrag oder Betriebsvereinbarung in Stunden führen. Die Formel lautet Urlaubstage auf Basis der Fünf-Tage-Woche × Wochenstunden ÷ 5, bei 20 Stunden und 30 Tagen also 120 Stunden. Es müssen immer mindestens vier vollständig freie Wochen herauskommen.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Jahr

Urlaub, der in Vollzeit erworben und nicht genommen wurde, darfst du beim Wechsel nicht kürzen (EuGH, 13.06.2013, C-415/12, Brandes; BAG, 10.02.2015, 9 AZR 53/14). Du rechnest das Jahr in zwei Abschnitten.

Schätz mal

Wechsel in Teilzeit zum 1. Juli

30 Tage Urlaub bei fünf Tagen, ab 1. Juli drei Tage pro Woche, bis Ende Juni 5 Tage genommen. Wie viele Urlaubstage hat sie ab 1. Juli noch?

Quelle: EuGH, 13.06.2013, C-415/12; BAG, 10.02.2015, 9 AZR 53/14. Rechenweg abschnittsweise.

SchrittRechnungErgebnis
Vertrag30 Tage bei 5 Tagen, Wechsel am 01.07. auf 3 Tage
Januar bis Juni, Vollzeit30 × 6 ÷ 1215 Tage
Davon genommen bis 30.06.5 Tage
Offen aus Vollzeit, bleibt ungekürzt15 − 510 Tage
Juli bis Dezember, Teilzeit30 × 3 ÷ 5 × 6 ÷ 129 Tage
Resturlaub ab 01.07.10 + 919 Tage

Nach der alten Methode kämen 18 minus 5 gleich 13 Tage heraus, sechs Tage zu wenig. Die Differenz zahlst du spätestens beim Austritt als Urlaubsabgeltung. Plane deshalb, dass möglichst viel Vollzeit-Urlaub vor dem Wechsel genommen wird. Auch beim Wechsel von Teilzeit in Vollzeit rechnest du abschnittsweise (EuGH, 11.11.2015, C-219/14, Greenfield).

Eintritt und Austritt im Jahr

Du rechnest zuerst den Jahresurlaub nach Arbeitstagen um und zwölftelst dann. Den vollen Urlaub gibt es erst nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Wer die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt, etwa bei Beginn am 1. August, oder in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, bekommt ein Zwölftel pro vollem Monat (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Ein halber Tag oder mehr wird aufgerundet. Beim Austritt in der zweiten Jahreshälfte steht mindestens der volle gesetzliche Urlaub zu. Den Mehrurlaub darfst du dann nur zwölfteln, wenn der Vertrag das ausdrücklich regelt.

Fall (3 Tage, 30 Tage Vertrag)Anspruch
Eintritt 01.08., ganzes Restjahr18 × 5 ÷ 12 = 7,5, aufgerundet 8 Tage
Austritt 31.03., seit Jahren beschäftigt18 × 3 ÷ 12 = 4,5, aufgerundet 5 Tage
Austritt 30.09., ohne Zwölftelungsklausel18 Tage
Austritt 30.09., mit Zwölftelungsklausel für Mehrurlaub18 × 9 ÷ 12 = 13,5 Tage, die 12 gesetzlichen Tage sind darin enthalten

Fällt ein Feiertag auf einen freien Tag der Teilzeitkraft, gibt es keinen Ersatztag. Ein Feiertag an einem Arbeitstag zählt nie als Urlaubstag.

Was im Vertrag stehen sollte

Die meisten Streitfälle entstehen, weil der Vertrag eine Zahl nennt, aber nicht die Arbeitswoche, auf die sie sich bezieht. Diese Punkte gehören hinein:

  1. Die Zahl der Urlaubstage und die Woche, auf die sie sich bezieht, zum Beispiel "30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche".
  2. Der Satz, dass sich der Anspruch bei anderer Verteilung der Arbeitszeit entsprechend ändert.
  3. Die Trennung von gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichem Mehrurlaub.
  4. Bei Schichtarbeit, was als Arbeitstag zählt, besonders bei Nachtschichten.

Musterklausel Urlaub für Teilzeit

"Der Arbeitnehmer erhält einen jährlichen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen bezogen auf eine Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche. Bei einer anderen Verteilung erhöht oder verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Derzeit arbeitet der Arbeitnehmer an 3 Tagen pro Woche, der Urlaubsanspruch beträgt damit 18 Arbeitstage. Der Urlaub besteht aus dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem vertraglichen Mehrurlaub. Für den vertraglichen Mehrurlaub gilt: [Regelung zu Verfall und Abgeltung]."

Der Jahresurlaub muss ohnehin im Nachweis der Vertragsbedingungen stehen (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 11 NachwG). Ob deine Vorlage alle Pflichtangaben abdeckt, prüft der Arbeitsvertrag-Check.

Quellen

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage hat eine Teilzeitkraft mit 3 Tagen pro Woche?+

Bei 30 Urlaubstagen für die Fünf-Tage-Woche sind es 18 Tage (30 × 3 ÷ 5). Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 12 Tagen (24 Werktage × 3 ÷ 6). Die Zahl der Stunden pro Tag spielt für die Zahl der Tage keine Rolle.

Bekommen Teilzeitkräfte weniger Urlaub als Vollzeitkräfte?+

Nein, sie bekommen gleich viele Urlaubswochen. Wer an weniger Tagen arbeitet, braucht für eine freie Woche weniger Urlaubstage. Eine Teilzeitkraft mit 3 Tagen und 18 Urlaubstagen hat genau wie die Vollzeitkraft mit 30 Tagen sechs Wochen frei.

Was passiert mit dem Urlaub, wenn jemand von Vollzeit in Teilzeit wechselt?+

Urlaub, der in der Vollzeit erworben und noch nicht genommen wurde, darfst du nicht kürzen. Das haben der EuGH (Brandes, 2013) und das BAG (10.02.2015, 9 AZR 53/14) entschieden. Für die Zeit ab dem Wechsel rechnest du den Anspruch nach den neuen Arbeitstagen.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?+

Ja. Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte und haben denselben Urlaubsanspruch, umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Während des Urlaubs zahlst du das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG).

Muss ich Urlaubstage bei Teilzeit auf- oder abrunden?+

Abrunden darfst du nicht. Die Aufrundungsregel aus § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur für Teilurlaub bei Eintritt oder Austritt im Jahr, wenn ein Bruchteil mindestens einen halben Tag ergibt. Bei der Umrechnung auf Teilzeit bleiben Bruchteile stehen, zum Beispiel 16,8 Tage, oder du rundest freiwillig auf.

Bekommt eine Teilzeitkraft einen Ausgleich, wenn ein Feiertag auf ihren freien Tag fällt?+

Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Wer montags nie arbeitet, bekommt für den Ostermontag keinen Ersatztag. Umgekehrt zählt ein Feiertag an einem Arbeitstag nicht als Urlaubstag.

Dieses Angebot ersetzt keine Rechtsberatung. Es gibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland verständlich wieder. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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