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Urlaub & Abwesenheit 8 Min. LesezeitVeröffentlicht am Aktualisiert am

Betriebsferien anordnen: Was darfst du als Chef?

Stand 7. Oktober 2026: Ja, du darfst Betriebsferien anordnen, auch zwischen Weihnachten und Neujahr. Hast du einen Betriebsrat, geht das nur gemeinsam mit ihm. Hast du keinen, entscheidest du nach billigem Ermessen allein, mit einem dokumentierten Grund. Wer in der Zeit keinen Urlaub hat, behält seinen Lohn, außer ihr vereinbart etwas anderes.

Kurz gesagt

  • Ohne Betriebsrat darfst du Betriebsferien kraft Direktionsrecht anordnen, nach billigem Ermessen und mit einem schriftlich festgehaltenen Grund.
  • Mit Betriebsrat brauchst du eine Einigung. Ohne sie entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).
  • Eine gesetzliche Quote gibt es nicht. Als Faustregel aus einem BAG-Beschluss von 1981 gelten bis zu 60 Prozent des Jahresurlaubs.
  • Eine gesetzliche Ankündigungsfrist gibt es nicht. Plane wie im Düsseldorfer Fall rund acht Wochen Vorlauf ein, für eine Schließung ab 24.12.2026 also bis 29. Oktober.
  • Wer keinen oder zu wenig Urlaub hat, behält seinen Lohn, außer ihr vereinbart Zeitausgleich oder unbezahlten Urlaub schriftlich.

Gibst du Heiligabend und Silvester jedes Jahr ohne Vorbehalt frei, riskierst du einen Anspruch aus Gewohnheit. Ein Satz in der Freigabe senkt dieses Risiko.

Entscheidungshilfe

Kannst du Betriebsferien einseitig festlegen?

Orientierung nach § 7 BUrlG, § 87 BetrVG und Rechtsprechung. Keine Rechtsberatung.

Gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat?

Gemeint ist ein gewählter Betriebsrat, kein Sprecherkreis.

Was das Gesetz sagt

Das Bundesurlaubsgesetz nennt Betriebsferien nicht. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG berücksichtigst du die Urlaubswünsche der Beschäftigten, außer dringende betriebliche Belange oder Wünsche anderer mit sozialem Vorrang stehen entgegen. Wirksam eingeführte Betriebsferien sind so ein dringender betrieblicher Belang, das hat das Bundesarbeitsgericht am 28.07.1981 entschieden (1 ABR 79/79). Die Wünsche Einzelner treten dann zurück, außer in Härtefällen.

Zwei Grenzen stehen im Gesetz. Der Urlaub ist zusammenhängend zu geben, bei mehr als zwölf Werktagen Anspruch muss ein Teil mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen, wenn du teilen musst. Und der Urlaub gehört ins laufende Kalenderjahr. Eine Woche zwischen den Jahren verletzt beides nicht, wenn die Beschäftigten übrige Urlaubstage am Stück nehmen können.

Mit Betriebsrat: nur gemeinsam

Gibt es einen Betriebsrat, hat er nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG mitzubestimmen: bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen, beim Urlaubsplan und bei der zeitlichen Lage des Urlaubs einzelner Beschäftigter. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Nach dem BAG-Beschluss von 1981 beginnt die Mitbestimmung schon bei der Frage, ob es Betriebsferien geben soll, und umfasst Zeitpunkt und Dauer.

Du schlägst dem Betriebsrat Zeitraum und Grund vor, ihr schließt eine kurze Betriebsvereinbarung, und erst dann kündigst du an. Sie enthält vier Punkte: den Zeitraum, die Zahl der Urlaubstage, die dafür eingesetzt werden, die Regel für Beschäftigte ohne ausreichenden Urlaub und den Notdienst. Schreibe außerdem hinein, dass die Regelung nur für dieses Jahr gilt, wenn du sie jedes Jahr neu verhandeln willst.

Ohne Betriebsrat: dein Direktionsrecht

Ohne Betriebsrat darfst du Betriebsferien einseitig einführen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat das am 20.06.2002 für einen Betrieb ohne Betriebsrat bestätigt (11 Sa 378/02). Das Gericht verlangt, dass du das Direktionsrecht nach billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB ausübst, und lässt Individualwünsche nur in Härtefällen vorgehen. In dem Fall hatte die Mitarbeiterin vor der Anordnung noch keinen Urlaubswunsch geäußert.

Billiges Ermessen heißt hier, dass du einen nachvollziehbaren Grund hast, rechtzeitig ankündigst und auf echte Härten Rücksicht nimmst. Was ein Härtefall ist, entscheidet der Einzelfall. Eine Reise, die du vorher ausdrücklich genehmigt hast, oder die Pflege eines Angehörigen behandelst du im Zweifel als Härtefall.

Wird die Anordnung gekippt, trägst du das Risiko: Die Tage zählen dann womöglich nicht als gewährter Urlaub, und es drohen Lohnforderungen nach § 615 BGB. Das Urteil stammt von 2002, die Revision wurde zugelassen. Nimm es als Orientierung, nicht als Garantie, und lass vor einem Streit prüfen, ob neuere Entscheidungen vorliegen. Schreib den Grund in ein Dokument, bevor du ankündigst.

Wie viel Urlaub darfst du verplanen?

Es gibt keine gesetzliche Quote. Im Beschluss von 1981 band der Einigungsstellenspruch die Beschäftigten für etwa drei Fünftel ihres Jahresurlaubs und ließ ihnen zwei Fünftel zur freien Wahl. Das Bundesarbeitsgericht hielt das in dem Fall für nicht unbillig. Daraus ist die Faustregel entstanden, dass du bis zu 60 Prozent des Urlaubs verplanen darfst.

Rechner

Wie viele Urlaubstage kannst du für Betriebsferien verplanen?

Faustregel aus BAG 1 ABR 79/79 (28.07.1981): etwa drei Fünftel binden, zwei Fünftel bleiben frei. Keine gesetzliche Grenze.

Für Betriebsferien verplanbar (etwa 3/5)

18,0 Tage

Orientierung, kein Gesetz. Je kürzer die Frist, desto eher brauchst du Gründe.

Zur freien Wahl lassen (etwa 2/5)

12,0 Tage

Beschäftigte wählen den Zeitpunkt nach § 7 Abs. 1 BUrlG selbst.

BAG, Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79, abgerufen 07.10.2026

Rechenbeispiel für 2026: Die Muster Metallbau GmbH (erfundenes Beispiel, 40 Beschäftigte, 5-Tage-Woche, 30 Urlaubstage) will zwischen den Jahren schließen. Das Gesetz zählt in Werktagen, praktisch rechnest du in den Arbeitstagen der Person.

Schritt Tage Rechnung
Arbeitstage zwischen den Jahren 5 Do 24.12., Mo 28.12., Di 29.12., Mi 30.12., Do 31.12.
Nicht mitgezählt 25.12. (Freitag), 26.12. (Samstag) und 01.01.2027 (Freitag) sind bundeseinheitlich geschützte Feiertage
Eingesetzt 5 von 30 16,7 % des Jahresurlaubs
Noch zur freien Wahl 25 30 − 5
Obergrenze nach Faustregel 18 30 × 3/5, zu 28 % ausgeschöpft
Teilzeit Mo bis Mi 3 von 30 nur 28., 29. und 30.12. sind Arbeitstage, der Jahresanspruch der Person liegt bei Teilzeit niedriger

Schließt du im Sommer zusätzlich drei Wochen, rechne beides zusammen.

Werktage nach § 3 BUrlG sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Bei Teilzeit zählt, an welchen Tagen die Person sonst gearbeitet hätte, das steht genauer in Urlaubsanspruch bei Teilzeit. Mit dem Urlaubsanspruch-Rechner rechnest du einzelne Personen durch.

Ende Oktober ist die Frist

Eine gesetzliche Ankündigungsfrist gibt es nicht. Maßstab ist das billige Ermessen, die Beschäftigten müssen ihren Urlaub planen können. Im Düsseldorfer Fall lagen zwischen dem Schreiben (05.06.2001) und den Betriebsferien (ab 30.07.2001) 55 Tage, und die Mitarbeiterin hatte bis dahin keinen entgegenstehenden Wunsch geäußert. Eine feste Regel ist das nicht. Wer vier Wochen vorher ankündigt, nachdem Reisen gebucht sind, erzeugt Härtefälle und Streit.

Kündige schriftlich an, damit du später nachweisen kannst, wann die Belegschaft es wusste.

Kein Gesetz nennt eine Frist. Plane rund acht Wochen Vorlauf ein. Für eine Schließung ab 24.12.2026 ist das der 29. Oktober.

Schließt du nur einen Teil des Betriebs, gilt dieselbe Logik für diesen Teil. Dann brauchst du für die übrigen Teams einen Notdienstplan und eine Regel, wer in der Zeit Kundschaft erreicht. Kläre das in der Ankündigung, nicht am 23. Dezember.

Neue ohne Urlaub kosten dich Lohn

Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach § 4 BUrlG erstmals nach sechs Monaten. Eintritte in der zweiten Jahreshälfte haben im Dezember meist nur Teilurlaub: ein Zwölftel je vollem Monat (§ 5 BUrlG). Wer bis Ende Juni eingetreten ist, hat die Wartezeit erfüllt. Dasselbe Problem hat, wer seinen Urlaub schon aufgebraucht hat.

Was dann gilt, regelt § 615 BGB: Trägst du das Risiko des Arbeitsausfalls, behält die Person ihren Vergütungsanspruch. Beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bekam nach einem Bericht des Verlags Otto Schmidt ein Mitarbeiter in der Probezeit, den der Arbeitgeber in den Betriebsferien nicht beschäftigt und nicht bezahlt hatte, den Lohn zugesprochen (27.04.2017, 5 Sa 497/16). Eine Vereinbarung über unbezahlte Freistellung gab es nicht.

Weg Wann sinnvoll Was du brauchst
Arbeit anbieten Es gibt Notdienst, Lager, Büro, Homeoffice Aufgaben und Ansprechperson
Lohn weiterzahlen Die Person ist neu, die Tage sind wenige Nichts, nur das Budget
Zeitausgleich Es gibt ein Arbeitszeitkonto mit Guthaben Vereinbarung vor der Schließung
Unbezahlter Urlaub Die Person will es selbst Schriftliche Vereinbarung, freiwillig

Ein Überschlag zeigt, was das kostet. Annahmen: drei Neue, je 3.000 € brutto im Monat, rund 21 Arbeitstage pro Monat, fünf Arbeitstage Schließung. Ein Arbeitstag kostet dann grob 143 €, fünf Tage etwa 714 € je Person, bei dreien rund 2.140 € brutto. Das ist eine Schätzung ohne Nebenkosten, dein Lohnbüro rechnet es genau.

Zeitausgleich und unbezahlter Urlaub sind Vereinbarungen, keine Anordnungen. Lehnt die Person ab, bleiben nur Arbeit oder Lohn. Frag Neue deshalb früh und halte die Zustimmung schriftlich fest, am besten in einer Mail, die sie selbst schreibt oder bestätigt.

Azubis, Kranke, Teilzeit

Wer schon vorher arbeitsunfähig ist oder in Elternzeit oder Mutterschutz, dem setzt du keinen Urlaub ein. Wer in den Betriebsferien erkrankt und ein ärztliches Zeugnis vorlegt, bekommt die Tage gutgeschrieben (§ 9 BUrlG). Bei Azubis unter 18 soll der Urlaub in die Berufsschulferien fallen, sonst gibt es einen Zusatztag je Schultag (§ 19 JArbSchG). Bei Teilzeit setzt du nur die Tage ein, an denen die Person sonst gearbeitet hätte. Geh vor der Ankündigung deine Personalliste durch und kläre jeden Sonderfall einzeln.

Heiligabend und Silvester ohne Betriebsferien

Heiligabend und Silvester stehen nicht in der Liste der neun bundeseinheitlichen Feiertage, zu denen Neujahr sowie der erste und zweite Weihnachtstag zählen. Ohne Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung darfst du Arbeit verlangen. Die Tage zählen als Werktage nach § 3 Abs. 2 BUrlG.

Gibst du sie jedes Jahr ohne Vorbehalt frei, droht Gewohnheit. Das Bundesarbeitsgericht versteht unter betrieblicher Übung die regelmäßige Wiederholung eines Verhaltens, aus dem Beschäftigte schließen können, ihnen solle eine Leistung auf Dauer gewährt werden (BAG 28.06.2006, 10 AZR 385/05). Beim Weihnachtsgeld reichen dafür drei Zahlungen ohne Vorbehalt. Ob die Rechtsprechung auch für freie Tage gilt, ist nicht entschieden. Schreib bei jeder Freigabe, dass sie in diesem Jahr gilt, freiwillig ist und keinen Anspruch für die Zukunft begründet.

Die zweite Möglichkeit ist, die Tage ausdrücklich als Betriebsferien anzuordnen und Urlaub einsetzen zu lassen. Dann entscheidest du jedes Jahr neu.

So gehst du vor

Wenn du jetzt im Oktober anfängst:

  • Ohne Betriebsrat: Grund aufschreiben, Sonderfälle klären, rund acht Wochen vorher schriftlich ankündigen (für den 24.12.2026 bis 29. Oktober).
  • Mit Betriebsrat: den Betriebsrat diese Woche ansprechen und Betriebsvereinbarung vorschlagen. Eine Einigung bis Ende Oktober ist knapp. Dann gibst du die Tage ohne Anordnung frei, mit Vorbehalt, und legst die Betriebsferien im Januar für das nächste Jahr fest.

Für die Zukunft schlägst du die Betriebsferien im Januar vor, beteiligst direkt danach den Betriebsrat und kündigst im Februar an.

Resturlaub verfällt nach den Ferien nur, wenn du rechtzeitig und klar darauf hingewiesen hast (BAG 19.02.2019, 9 AZR 423/16). Das Schreiben steht in Resturlaub: Wann er verfällt.

Vorlage: Ankündigung der Betriebsferien

Betreff: Betriebsferien vom [Datum] bis [Datum]

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir schließen den Betrieb vom [Datum] bis [Datum]. Grund: [z. B. geringe Auftragslage in dieser Woche, Kundschaft geschlossen]. Der erste Arbeitstag danach ist der [Datum].

Für diese Tage setzt du Urlaub ein, und zwar die Tage, an denen du sonst gearbeitet hättest ([Anzahl] Tage bei dir). [Bei Betriebsrat: Das haben wir mit dem Betriebsrat in der Betriebsvereinbarung vom [Datum] geregelt.] Der übrige Urlaub bleibt zur freien Wahl.

Wenn du für diese Zeit keinen oder zu wenig Urlaub hast, behältst du deinen Lohn. Sprich bitte bis [Datum] mit [Name], ob du in der Zeit arbeiten, Zeitausgleich nehmen oder freiwillig unbezahlten Urlaub vereinbaren möchtest.

Hast du für diese Zeit bereits etwas gebucht oder gibt es einen wichtigen persönlichen Grund, melde dich ebenfalls bis [Datum].

Wer in den Betriebsferien erkrankt, meldet sich am ersten Tag und legt ein ärztliches Zeugnis vor. Die Tage zählen dann nicht als Urlaub.

Diese Betriebsferien gelten für [Jahr]. Für spätere Jahre entscheiden wir jeweils neu. [Name, Datum]

Checkliste vor der Ankündigung

Checkliste

Betriebsferien sauber anordnen

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Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber Betriebsferien einseitig anordnen?+

Ohne Betriebsrat ja, über das Direktionsrecht und nach billigem Ermessen. Mit Betriebsrat entscheidet ihr gemeinsam, bei Streit die Einigungsstelle. Wer ohne Beteiligung des Betriebsrats anordnet, macht sich angreifbar.

Wie viel vom Jahresurlaub darf ich für Betriebsferien verplanen?+

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Als Faustregel gelten etwa drei Fünftel des Jahresurlaubs, weil das Bundesarbeitsgericht 1981 einen Einigungsstellenspruch mit dieser Bindung nicht beanstandet hat. Je weniger Tage Beschäftigte frei wählen können, desto genauer musst du den Betriebsbedarf begründen.

Was gilt für Mitarbeitende, die keinen Urlaub mehr haben?+

Du trägst das Risiko des Arbeitsausfalls. Ohne Vereinbarung musst du den Lohn nach § 615 BGB weiterzahlen, wenn die Person arbeiten will und du sie nicht beschäftigst. Möglich sind Arbeit im Notdienst oder eine freiwillige Vereinbarung über unbezahlten Urlaub oder Zeitausgleich.

Muss ich Heiligabend und Silvester frei geben?+

Nein, beide Tage gehören nicht zu den bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen. Ohne Tarifvertrag, Vertrag oder Betriebsvereinbarung kannst du Arbeit verlangen. Gibst du mehrere Jahre ohne Vorbehalt frei, kann Gewohnheit entstehen, deshalb gehört ein Vorbehalt in jede Ankündigung.

Wie früh muss ich Betriebsferien ankündigen?+

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Du musst nach billigem Ermessen so früh ankündigen, dass Beschäftigte ihren Urlaub planen können. Im Düsseldorfer Fall lagen rund acht Wochen zwischen Ankündigung und Betriebsferien. Für den Jahreswechsel 2026 heißt das: bis Ende Oktober. Besser legst du die Betriebsferien im Januar für das ganze Jahr fest.

Was passiert, wenn jemand in den Betriebsferien krank wird?+

Wer im Urlaub erkrankt und ein ärztliches Zeugnis vorlegt, dem werden die Krankheitstage nach § 9 BUrlG nicht auf den Urlaub angerechnet. Die Tage bleiben als Resturlaub erhalten. Das gilt auch, wenn der Urlaub durch Betriebsferien festgelegt war.

Gelten Betriebsferien auch für Auszubildende?+

Ja, aber mit Besonderheiten. Für Jugendliche soll der Urlaub nach § 19 JArbSchG in die Berufsschulferien fallen. Liegt Berufsschulunterricht in den Betriebsferien, bekommt die Person für jeden Schultag einen weiteren Urlaubstag.

Dieses Angebot ersetzt keine Rechtsberatung. Es gibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland verständlich wieder. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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