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Elternzeit-Fristenrechner: Anmeldefrist und Kündigungsschutz

Gib Geburtsdatum, Beginn und Ende der gewünschten Elternzeit ein. Du siehst, bis wann der Antrag bei dir sein muss, ab wann Kündigungsschutz gilt und um wie viele Tage du den Urlaub kürzen darfst.

Von Nick Schäfer, Gründer von Lintelly. Stand

Kostenlos, ohne Anmeldung. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert's

  1. Schritt 1

    Geburtsdatum oder errechneten Termin eintragen und wählen, ob Mutter oder anderer Elternteil.

  2. Schritt 2

    Gewünschten Beginn und letzten Tag der Elternzeit eingeben.

  3. Schritt 3

    Optional den Tag, an dem der Antrag bei dir einging, und den Jahresurlaub ergänzen.

  4. Schritt 4

    Fristen, Kündigungsschutz und Urlaubskürzung ablesen und kopieren.

Die Anmeldefrist: 7 oder 13 Wochen

Wer Elternzeit nehmen will, muss sie beim Arbeitgeber verlangen. Für Zeiten bis zum dritten Geburtstag des Kindes muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor dem Beginn bei dir sein, für Zeiten zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag spätestens dreizehn Wochen vorher. So regelt es § 16 Abs. 1 BEEG. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren wurden, reicht dafür die Textform, also auch eine E-Mail. Für ältere Kinder gilt weiter die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Der Rechner zeigt dir, welche Form im konkreten Fall gilt.

Maßgeblich ist der Zugang bei dir, nicht das Datum, das auf dem Schreiben steht. Der Rechner rechnet vorsichtig: Zwischen dem Tag des Zugangs und dem ersten Tag der Elternzeit liegen volle sieben beziehungsweise dreizehn Wochen. Einige Rechner zeigen einen Tag später an. Für dich als Arbeitgeber ist der frühere Tag die sichere Seite.

Wer Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre verlangt, muss gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren er sie nehmen will. Diese Festlegung bindet. Spätere Abschnitte kann die Person später anmelden. Jeder Elternteil darf seine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen. Für einen vierten Abschnitt braucht es deine Zustimmung.

Was passiert, wenn der Antrag zu spät kommt

Ein verspäteter Antrag lässt die Elternzeit nicht verfallen. Sie beginnt dann einfach später, nämlich sobald die Frist ab Zugang abgelaufen ist. Ging der Antrag sechs Wochen vor dem gewünschten Beginn ein, verschiebt sich der Start um gut eine Woche. Der Rechner zeigt dir diesen frühesten Beginn an, wenn du das Zugangsdatum einträgst.

Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist angemessen. Ein Beispiel ist eine Mutter, die nach der Geburt aus gesundheitlichen Gründen nicht rechtzeitig beantragen konnte. Sie darf den Antrag innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen (§ 16 Abs. 2 BEEG). Außerdem könnt ihr euch jederzeit einvernehmlich auf den ursprünglich gewünschten Termin einigen. Das ist in vielen Fällen der pragmatischste Weg.

Kommt ein Antrag sehr früh, etwa ein halbes Jahr vor dem Beginn, ist das zulässig. Er ändert aber nichts am Beginn des Kündigungsschutzes. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Ab dem Zeitpunkt, an dem Elternzeit verlangt wurde, darfst du nicht kündigen (§ 18 BEEG). Der Schutz beginnt allerdings frühestens acht Wochen vor dem Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und frühestens vierzehn Wochen vor dem Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag. Ein Antrag, der ein Jahr vorher eingeht, löst also noch keinen Schutz aus.

Der Schutz dauert bis zum letzten Tag der Elternzeit. Er gilt auch, wenn die Person während der Elternzeit bei dir in Teilzeit arbeitet. Eine Kündigung ist nur in besonderen Fällen möglich, etwa bei einer Betriebsstilllegung, und braucht vorher die Zulässigkeitserklärung der zuständigen Landesbehörde. Ohne diese Erklärung ist die Kündigung unwirksam.

Für die Mutter kommt oft der Schutz nach dem Mutterschutzgesetz hinzu, der bis vier Monate nach der Entbindung reicht. Beide Schutzzeiten können sich überschneiden. Für die Praxis heißt das: Rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit ist eine Kündigung über lange Zeit ausgeschlossen. Plane Personalentscheidungen entsprechend.

Dauer: drei Jahre, davon bis zu 24 Monate später

Jeder Elternteil hat für jedes Kind Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem dritten Geburtstag und dem Tag vor dem achten Geburtstag genommen werden (§ 15 Abs. 2 BEEG). Die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag endet spätestens am Tag davor. Der Rechner zeigt dir diesen Tag an und warnt, wenn ein Zeitraum nach dem dritten Geburtstag länger als 24 Monate ist.

Bei der Mutter wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. Sie dauert in der Regel acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten und wenn beim Kind eine Behinderung festgestellt wird zwölf Wochen. Die Elternzeit der Mutter schließt deshalb meist direkt an den Mutterschutz an. Der Vater oder der andere Elternteil kann schon am Tag der Geburt beginnen.

Beide Eltern können gleichzeitig in Elternzeit gehen. Jeder meldet seine Zeiten bei seinem eigenen Arbeitgeber an. Was der andere Elternteil plant, musst du nicht wissen und darfst es auch nicht zur Bedingung machen.

Für die Planung hilft ein einfacher Ablauf: Antrag mit Eingangsdatum ablegen, Fristen und Kündigungsschutz mit diesem Rechner prüfen, die Elternzeit schriftlich bestätigen und dabei die Urlaubskürzung erklären, das Lohnbüro über Beginn und Ende informieren und rechtzeitig eine Vertretung planen. Eine befristete Vertretung für die Dauer der Elternzeit ist nach § 21 BEEG ausdrücklich erlaubt.

Urlaub kürzen und Teilzeit in Elternzeit

Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit darfst du den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Ein voller Kalendermonat läuft vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats. Elternzeit vom 15. März bis 14. September enthält also nur fünf volle Monate, April bis August. Die Kürzung passiert nicht von selbst. Du musst sie erklären, am besten schriftlich zusammen mit der Bestätigung der Elternzeit. Arbeitet die Person in der Elternzeit bei dir in Teilzeit, darfst du nicht kürzen.

Urlaub, der vor der Elternzeit nicht genommen wurde, verfällt nicht. Du musst ihn nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren. Endet das Arbeitsverhältnis während oder direkt nach der Elternzeit, zahlst du den offenen Urlaub aus.

Teilzeit während der Elternzeit können Beschäftigte verlangen, wenn du in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigst, Auszubildende nicht mitgezählt. Weitere Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate, die Arbeitszeit sinkt für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden, und es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen. Willst du ablehnen, musst du das bis zum dritten Geburtstag innerhalb von vier Wochen und danach innerhalb von acht Wochen tun, mit Begründung. Für Kinder ab dem 1. Mai 2025 reicht dafür die Textform. Versäumst du die Frist, gilt deine Zustimmung als erteilt.

Quellen

Häufige Fragen

Wie früh muss Elternzeit angemeldet werden?+

Für Zeiten bis zum dritten Geburtstag spätestens sieben Wochen vor Beginn, für Zeiten zwischen dem dritten und achten Geburtstag spätestens dreizehn Wochen vorher. Maßgeblich ist der Zugang beim Arbeitgeber.

Reicht eine E-Mail für den Elternzeitantrag?+

Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren wurden, ja. Seitdem verlangt § 16 BEEG nur noch Textform. Für ältere Kinder braucht der Antrag weiter die Schriftform mit Unterschrift. Bestätige den Eingang in jedem Fall, damit das Zugangsdatum feststeht.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?+

Ab dem Zugang des Antrags, frühestens aber acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und vierzehn Wochen vor Beginn einer späteren Elternzeit. Er endet mit dem letzten Tag der Elternzeit.

Darf ich den Urlaub wegen Elternzeit kürzen?+

Ja, um ein Zwölftel je vollem Kalendermonat. Du musst die Kürzung aber ausdrücklich erklären. Arbeitet die Person während der Elternzeit bei dir in Teilzeit, ist keine Kürzung erlaubt.

Kann ich einen verspäteten Antrag ablehnen?+

Die Elternzeit selbst kannst du nicht ablehnen, sie beginnt dann aber erst nach Ablauf der Frist ab Zugang. Ihr könnt euch auch auf den gewünschten Termin einigen. Bei dringenden Gründen ist eine kürzere Frist möglich.

Muss ich der Elternzeit zustimmen?+

Nein. Elternzeit ist ein Anspruch, der mit dem fristgerechten Antrag entsteht. Deine Zustimmung brauchst du nur für einen vierten Abschnitt und für eine vorzeitige Beendigung oder Verlängerung festgelegter Zeiten. Einen dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag darfst du aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

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