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Trennung & KonfliktKostenlos, ohne Anmeldung mit KI

Abmahnung-Generator

Beschreib den Vorfall in wenigen Sätzen. Du bekommst einen Entwurf, der Rüge, Hinweis und Warnung sauber trennt, dazu eine Prüfliste für die Übergabe. Prüf den Entwurf vor dem Versand.

Von Nick Schäfer, Gründer von Lintelly. Stand

Kostenlos, ohne Anmeldung. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert's

  1. Schritt 1

    Art des Verstoßes, Datum und, wenn bekannt, Uhrzeit und Ort angeben.

  2. Schritt 2

    Den Vorfall in 2 bis 6 Sätzen ohne Namen schildern.

  3. Schritt 3

    Angeben, wo die verletzte Pflicht steht und ob es schon eine Abmahnung gab.

  4. Schritt 4

    Entwurf prüfen, Platzhalter ersetzen und mit der Prüfliste übergeben.

Wofür eine Abmahnung da ist

Eine Abmahnung ist die förmliche Beanstandung eines Fehlverhaltens, verbunden mit der Warnung vor einer Kündigung. Sie ist in den meisten Fällen die Voraussetzung dafür, später verhaltensbedingt kündigen zu können. Das Bundesarbeitsgericht leitet das für die fristlose wie für die ordentliche Kündigung aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ab, für die fristlose zusätzlich aus § 314 Abs. 2 BGB: Die Person soll die Chance bekommen, ihr Verhalten zu ändern.

Abgemahnt wird ein Verhalten, das die Person steuern kann: Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, eine zu späte Krankmeldung, die Weigerung, eine zulässige Anweisung auszuführen, oder ein respektloser Umgang mit Kollegen. Nicht abmahnbar sind Dinge, auf die die Person keinen Einfluss hat. Krankheit selbst gehört dazu. Abmahnbar ist nur, wenn jemand die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich meldet oder die Bescheinigung nicht rechtzeitig vorlegt (§ 5 EFZG).

Abmahnen darf jede Person, die gegenüber der oder dem Beschäftigten weisungsbefugt ist. Das muss nicht die Geschäftsführung sein. Eine Mitbestimmung des Betriebsrats gibt es bei der Abmahnung nicht, eine kurze Information ist aber gute Praxis.

Rüge, Hinweis, Warnung: die drei Teile

Eine wirksame Abmahnung hat drei Teile. Fehlt einer, taugt sie später nicht als Grundlage für eine Kündigung. Der Generator baut den Entwurf genau so auf und markiert die Teile.

Die Rüge beschreibt das Fehlverhalten so genau, dass ein Arbeitsgericht es ohne Vorwissen nachvollziehen kann: Datum, Uhrzeit, Ort, was passiert ist und wie lange. "Sie kommen ständig zu spät" reicht nicht. "Am 15.09.2026 haben Sie die Arbeit statt um 8:00 Uhr erst um 9:40 Uhr aufgenommen" reicht. Zur Rüge gehört auch die verletzte Pflicht, am besten mit Fundstelle im Arbeitsvertrag, in der Betriebsordnung oder in einer Weisung.

Der Hinweis fordert die Person auf, das Verhalten künftig zu unterlassen und die konkrete Pflicht einzuhalten. Die Warnung macht unmissverständlich klar, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Weiche Formulierungen wie "wir behalten uns weitere Schritte vor" erfüllen diese Funktion nicht. Das Wort Kündigung muss fallen.

Häufige Fehler, an denen Abmahnungen scheitern

Zu ungenau: Pauschale Vorwürfe ohne Datum und ohne konkrete Handlung sind der häufigste Grund, warum eine Abmahnung vor Gericht nichts wert ist. Ist deine Schilderung zu vage, schreibt der Generator keinen Entwurf, sondern stellt dir Rückfragen.

Mehrere Vorwürfe in einem Schreiben: Stellt sich auch nur einer davon als falsch heraus, muss die ganze Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden. Schreib deshalb für jeden Sachverhalt eine eigene Abmahnung. Der Generator weist dich darauf hin, wenn deine Schilderung mehrere Vorfälle enthält.

Wertungen statt Tatsachen: Formulierungen über den Charakter, Vermutungen über Motive oder Diagnosen haben in einer Abmahnung nichts zu suchen. Sie machen das Schreiben angreifbar und belasten das Verhältnis unnötig. Bleib bei dem, was du belegen kannst. Ebenso problematisch ist eine Abmahnung für eine Bagatelle ohne vorherige Ermahnung; sie kann unverhältnismäßig sein.

Zu lange gewartet: Eine Frist für die Abmahnung gibt es nicht. Wer aber Monate später abmahnt, signalisiert, dass das Verhalten so schlimm nicht war. Mahne zeitnah ab, idealerweise innerhalb von 2 bis 3 Wochen, nachdem der Sachverhalt geklärt ist.

Übergabe und Personalakte

Die Abmahnung wird mit dem Zugang wirksam. Schriftform ist nicht vorgeschrieben, aber nur ein Schreiben lässt sich beweisen. Übergib es persönlich und lass dir den Empfang auf einer Kopie bestätigen. Verweigert die Person die Unterschrift, notiere Datum, Uhrzeit und eine Zeugin oder einen Zeugen, die bei der Übergabe dabei waren.

Hör die Person vorher an. Das ist nicht in jedem Fall Pflicht, schützt dich aber vor falschen Annahmen. Vielleicht gab es für die Verspätung einen Grund, den du nicht kanntest. Die Kopie der Abmahnung kommt in die Personalakte. Die Person kann eine Gegendarstellung abgeben, die du zur Akte nehmen musst (§ 83 Abs. 2 BetrVG).

Eine feste Frist, nach der eine Abmahnung aus der Akte muss, gibt es nicht. Mitarbeitende können die Entfernung verlangen, wenn die Abmahnung inhaltlich falsch ist oder für das Arbeitsverhältnis keine Bedeutung mehr hat. Für eine spätere Kündigung zählt nur eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstoßes; eine Abmahnung wegen Unpünktlichkeit trägt keine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.

Ermahnung, Abmahnung, Kündigung: die Stufen

Nicht jeder Fehler braucht gleich eine Abmahnung. Bei einem ersten, kleinen Verstoß reicht oft ein klärendes Gespräch oder eine Ermahnung. Die Ermahnung beanstandet das Verhalten ebenfalls, droht aber keine Kündigung an. Sie ist deshalb keine Grundlage für eine spätere Kündigung, zeigt aber, dass du das Thema angesprochen hast.

Die Abmahnung ist die nächste Stufe. Sie kommt, wenn ein Verhalten sich wiederholt oder wenn der Verstoß von Anfang an erheblich ist. Erst wenn die Person nach einer Abmahnung erneut gleichartig gegen ihre Pflichten verstößt, ist eine verhaltensbedingte Kündigung in der Regel möglich. Halte jede Stufe schriftlich fest, auch das Gespräch. Wer später kündigen muss, braucht eine lückenlose Linie: Was ist wann passiert, was wurde besprochen, was hat sich geändert.

Abmahnung oder gleich Kündigung?

Bei schweren Pflichtverletzungen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Das betrifft vor allem Fälle, in denen die Person nicht ernsthaft damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeber ihr Verhalten hinnimmt: Diebstahl, Betrug, Gewalt, Bedrohung oder sexuelle Belästigung. Hier kommt unter Umständen eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB in Betracht.

Für die fristlose Kündigung gilt eine Frist von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die kündigungsberechtigte Person von den maßgeblichen Tatsachen erfährt (§ 626 Abs. 2 BGB). Wer stattdessen abmahnt, verzichtet auf eine Kündigung wegen genau dieses Vorfalls. Lass solche Fälle deshalb prüfen, bevor du abmahnst. Der Generator erkennt typische Begriffe in deiner Schilderung und weist dich darauf hin.

Was der Generator macht und was nicht

Der Generator formuliert aus deinen Angaben einen Entwurf mit klarer Struktur und neutraler Sprache. Namen ersetzt er durch Platzhalter in eckigen Klammern, die du im fertigen Dokument einsetzt. Er erfindet keine Fundstellen: Fehlt die Angabe, steht dort ein Platzhalter.

Er prüft nicht, ob deine Schilderung stimmt, ob die verletzte Pflicht wirksam vereinbart ist oder ob eine Abmahnung in deinem Fall verhältnismäßig ist. Lies den Entwurf deshalb vollständig, gleiche jede Tatsache mit deinen Belegen ab und lass das Schreiben von einer weisungsbefugten Person unterschreiben. Bei Zweifeln oder wenn eine Kündigung im Raum steht, frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Quellen

Häufige Fragen

Muss eine Abmahnung schriftlich sein?+

Nein, gesetzlich ist keine Form vorgeschrieben. Nur ein Schreiben mit Empfangsbestätigung lässt sich aber später beweisen. Eine mündliche Abmahnung hilft dir in einem Kündigungsschutzprozess kaum.

Wie viele Abmahnungen brauche ich vor einer Kündigung?+

Eine feste Zahl gibt es nicht. Oft reicht eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstoßes. Bei leichten Verstößen erwarten Gerichte manchmal mehr als eine. Zu viele Abmahnungen ohne Konsequenz können die Warnung dagegen abschwächen.

Kann ich wegen Krankheit abmahnen?+

Nein. Abmahnbar ist nur ein Verstoß gegen die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden und die Bescheinigung rechtzeitig vorzulegen (§ 5 EFZG).

Darf ich mehrere Verstöße in eine Abmahnung schreiben?+

Besser nicht. Ist nur ein Vorwurf nicht haltbar, muss die ganze Abmahnung aus der Personalakte. Schreib für jeden Sachverhalt eine eigene Abmahnung.

Muss der Betriebsrat zustimmen?+

Nein. Der Betriebsrat hat bei Abmahnungen kein Mitbestimmungsrecht. Eine Information ist trotzdem sinnvoll.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?+

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Person kann die Entfernung verlangen, wenn die Abmahnung falsch ist oder für das Arbeitsverhältnis keine Rolle mehr spielt. Viele Firmen prüfen das nach 2 bis 3 Jahren ohne weiteren Vorfall.

Werden meine Eingaben gespeichert?+

Nein. Der Text wird zur Formulierung an Claude (Anthropic) geschickt. Wir speichern die Eingaben nicht. Gib trotzdem keine Namen oder Gesundheitsdaten ein.

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