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Zeugnisse 6 Min. LesezeitVeröffentlicht am Aktualisiert am

Zwischenzeugnis: Anspruch, Aufbau und Muster für Arbeitgeber

Stand Oktober 2026: Ein Zwischenzeugnis musst du ausstellen, wenn die Person einen triftigen Grund hat, etwa eine neue Führungskraft, eine Versetzung, Elternzeit oder eine Kündigung. Du schreibst es im Präsens, lieferst in zwei bis drei Wochen und bist für das spätere Endzeugnis daran gebunden.

Kurz gesagt

  • Bei einem triftigen Grund musst du ausstellen, auch ein geplanter Stellenwechsel zählt nach überwiegender Auffassung.
  • Ohne Anlass, etwa beim Wunsch nach einem Zeugnis alle sechs Monate, besteht eher kein Anspruch.
  • Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, zwei bis drei Wochen gelten als Richtwert.
  • Du schreibst im Präsens und schließt mit der Freude auf die weitere Zusammenarbeit statt mit Zukunftswünschen.
  • Notiere die Note in der Personalakte, denn für das Endzeugnis bist du daran gebunden.

Eine Note gut, aus Bequemlichkeit vergeben, kann dich noch ein Jahr später festlegen, auch wenn die Leistung nachlässt. Was du für eine schlechtere Note im Endzeugnis brauchst, hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt.

Wann ein Anspruch besteht

Selbsttest

Musst du das Zwischenzeugnis ausstellen?

Orientierung nach Rechtsprechung und Tarifpraxis, keine Rechtsberatung.

Hat sich am Arbeitsverhältnis etwas geändert oder steht eine Änderung an?

Neue Führungskraft, Versetzung, Elternzeit, Verkauf der Firma, Kündigung, Personalabbau.

§ 109 Gewerbeordnung regelt nur das Zeugnis bei Beendigung. Den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis leitet die Rechtsprechung aus der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers ab (§ 241 Abs. 2 BGB). Voraussetzung ist ein triftiger Grund. Viele Tarifverträge regeln das ausdrücklich, im öffentlichen Dienst § 35 Abs. 2 TVöD: Beschäftigte können „aus triftigen Gründen“ ein Zwischenzeugnis verlangen.

ZeugnisartWannGrundlageZeitform
ZwischenzeugnisWährend des Arbeitsverhältnisses bei triftigem Grund§ 241 Abs. 2 BGB, TarifvertragPräsens
Vorläufiges ZeugnisNach Kündigung bis zum Ende§ 109 GewO, RechtsprechungPräsens
EndzeugnisBei Beendigung§ 109 GewOVergangenheit

Die Person wählt zwischen einem einfachen Zwischenzeugnis (Art und Dauer der Tätigkeit) und einem qualifizierten (zusätzlich Leistung und Verhalten). Verlangt wird fast immer das qualifizierte. Das einfache passt nur als Nachweis, etwa für eine Weiterbildung oder einen Kreditantrag. Für eine Bewerbung biete es nicht an: Ein Zeugnis ohne Bewertung liest ein Personaler als Hinweis, dass es nichts Gutes zu sagen gab.

Triftige Gründe mit Beispielen

Die Gerichte sind hier großzügig. Diese Anlässe gelten in Rechtsprechung und Fachliteratur als anerkannt:

AnlassBeispielAnspruch
Wechsel der direkten FührungskraftDer Werkstattleiter geht in RenteJa
Versetzung oder neue AufgabeWechsel vom Einkauf in den VertriebJa
Längere UnterbrechungElternzeit, Sabbatical, PflegezeitJa
Betriebsübergang, VerkaufDie Inhaberin verkauft an einen WettbewerberJa
Insolvenz, angekündigter PersonalabbauEin Standort schließt in sechs MonatenJa
Kündigung ausgesprochenDie Frist läuft noch drei MonateJa, als Zwischen- oder vorläufiges Zeugnis
Beabsichtigter StellenwechselEin Entwickler sagt offen, dass er sich umschautJa, nach überwiegender Auffassung
Weiterbildung, Studium, KreditEin Meisterkurs verlangt einen NachweisJa
Kein Anlass, Wunsch alle sechs Monate„Ich will sehen, wo ich stehe“Eher nein

Frag bei jeder Bitte nach, wofür das Zeugnis gebraucht wird. Davon hängen Art, Umfang und Eile ab. Ein Zwischenzeugnis kostet dich ein bis zwei Stunden, ein Streit darüber mehr.

Aufbau und Zeitform

Das Zwischenzeugnis folgt dem Aufbau des Endzeugnisses, aber im Präsens: „Frau Muster ist seit dem 1. März 2021 als Projektkauffrau bei uns tätig.“ Nicht „war tätig“.

TeilInhalt
Überschrift„Zwischenzeugnis“
EinleitungName, Eintrittsdatum, Position; Geburtsdatum nur mit Zustimmung
UnternehmenEin Satz zu Branche und Größe, optional
TätigkeitAufgaben nach Gewicht sortiert, Verantwortung, Budget, Personalverantwortung
LeistungFachwissen, Arbeitsweise, Ergebnisse, Erfolge, zusammenfassende Note
VerhaltenGegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden; bei Führungskräften das Führungsverhalten
SchlussAnlass, falls gewünscht; Dank; Freude auf die weitere Zusammenarbeit
AbschlussOrt, aktuelles Datum, eigenhändige Unterschrift, Name und Funktion

Verwende Firmenpapier und unterschreib eigenhändig. Eine elektronische Fassung ist nach § 109 Abs. 3 GewO nur mit Einwilligung der Person zulässig, hol sie schriftlich ein.

Statt „Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute“ schreibst du „Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit“. Ein Zwischenzeugnis ohne diesen Satz liest jeder Personaler als Hinweis auf eine Trennung.

Leistung und Verhalten bewerten

Zeugnisse müssen wahr und wohlwollend sein. Die Zufriedenheitsformel im Präsens:

NoteZusammenfassende Leistungsbeurteilung
Sehr gut„Sie erledigt ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
Gut„Sie erledigt ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“
Befriedigend„Sie erledigt ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“
Ausreichend„Sie erledigt ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“
Mangelhaft„Sie erledigt ihre Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“

Beim Verhalten entspricht „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist stets vorbildlich“ einer sehr guten Note. Werden Vorgesetzte nach den Kollegen genannt, liest ein geübter Leser das als Hinweis auf Spannungen. Krankheiten, Betriebsratstätigkeit und Abmahnungen gehören nicht hinein, eine Elternzeit nur, wenn das Zeugnis sonst ein falsches Bild über die Berufserfahrung gäbe. Formulierungen für jede Note und jeden Bereich stehen im Artikel Arbeitszeugnis-Formulierungen.

Quiz · 3 Fragen

Liest du Zeugnissprache richtig?

Frage 1 von 3

„Sie erledigt ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“ Welche Note ist das?

Bindung für das Endzeugnis

Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.10.2007 (9 AZR 248/07) entschieden: Wer ein Zwischenzeugnis ausgestellt hat, ist für das Endzeugnis grundsätzlich daran gebunden. Abweichen darfst du nur, wenn sich Leistung oder Verhalten danach wesentlich verändert haben. Die Bindung gilt sogar für einen neuen Inhaber nach einem Betriebsübergang.

Willst du später schlechter bewerten, musst du Vorfälle nach dem Datum des Zwischenzeugnisses nachweisen, etwa mit Abmahnungen, Gesprächsprotokollen oder dokumentierten Fehlern. Liegen nur wenige Monate dazwischen, übernimmst du die Bewertungen in der Regel und wechselst nur die Zeitform. Neue Aufgaben seit dem Zwischenzeugnis ergänzt du.

Beispiel: Ein Möbelhaus stellt einer Verkäuferin im Februar ein Zwischenzeugnis mit der Note gut aus, weil ihr Filialleiter wechselt. Im Juli kündigt sie selbst. Der neue Filialleiter findet ihre Leistung nur befriedigend, hat aber keine Belege für eine Verschlechterung seit Februar. Klagt sie, bekommt sie das Endzeugnis mit der Note gut.

Frist zur Ausstellung

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, das Zeugnis muss in angemessener Zeit kommen. In der Praxis gelten zwei bis drei Wochen als Richtwert, bei einer laufenden Bewerbung eher weniger. Bei einem Vorgesetztenwechsel sollte das Zeugnis fertig sein, bevor die bisherige Führungskraft geht, denn nur sie kennt die Leistung aus eigener Anschauung. Lässt du die Bitte liegen, kann die Person das Zeugnis einklagen und bei einem nachweisbaren Schaden Ersatz verlangen.

  1. Bitte schriftlich bestätigen, Anlass notieren und einen Termin für die Fertigstellung nennen.
  2. Mit der Person die aktuellen Aufgaben abgleichen, denn Stellenbeschreibungen sind oft veraltet.
  3. Am ersten Tag die Einschätzung der direkten Führungskraft schriftlich einholen, mit zwei oder drei konkreten Beispielen.
  4. Die Bewertung an den Unterlagen prüfen: Zielgespräche, Abmahnungen, Lob von Kunden.
  5. Entwurf schreiben, gegenlesen lassen, unterschreiben, Kopie und Note in die Personalakte.

Muster

Das Muster entspricht der Note gut für eine kaufmännische Angestellte. Passe Tätigkeiten und Bewertung an die echte Leistung an. Einen Entwurf aus Stichpunkten baut dir der Arbeitszeugnis-Generator, den du danach prüfst.

Muster: Zwischenzeugnis

Zwischenzeugnis

Frau Lena Beispiel ist seit dem 1. März 2021 in unserem Unternehmen als Projektkauffrau in der Auftragsabwicklung tätig. Die [Firma] ist ein inhabergeführter Anbieter von Gebäudetechnik mit 64 Beschäftigten im Rhein-Main-Gebiet.

Frau Beispiel ist für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Kaufmännische Abwicklung von Projekten bis 250.000 € Auftragswert
  • Angebote und Nachträge in Abstimmung mit der Bauleitung
  • Disposition von Material und Nachunternehmern
  • Rechnungsstellung und Forderungsmanagement
  • Ansprechpartnerin für Kunden in kaufmännischen Fragen
  • Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen

Frau Beispiel verfügt über ein fundiertes Fachwissen, das sie sicher in der Praxis einsetzt. Sie arbeitet sich schnell in neue Aufgaben ein und erfasst auch schwierige Zusammenhänge rasch. Ihre Arbeitsweise ist stets selbstständig, sorgfältig und zuverlässig, auch unter Termindruck. Hervorzuheben ist, dass sie das Forderungsmanagement neu organisiert und die offenen Posten über 60 Tage deutlich gesenkt hat. Frau Beispiel erledigt ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden ist stets einwandfrei. Im Team wird sie für ihre hilfsbereite Art sehr geschätzt.

Dieses Zwischenzeugnis wird aufgrund eines Wechsels in der Bereichsleitung erstellt. Wir danken Frau Beispiel für ihre bisherige gute Arbeit und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

[Ort], [Datum]
[Unterschrift]
[Name], Geschäftsführer

Für eine Führungskraft ergänzt du einen Satz wie „Sie führt ihr Team von sechs Mitarbeitenden zielorientiert und genießt hohe Anerkennung.“ Für die Note sehr gut ersetzt du „vollen“ durch „vollsten“ und „einwandfrei“ durch „vorbildlich“.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn die Person es verlangt?+

Wenn sie einen triftigen Grund hat, ja. Ein Gesetz regelt das Zwischenzeugnis nicht ausdrücklich, der Anspruch folgt aus der Rücksichtnahmepflicht im Arbeitsverhältnis und aus vielen Tarifverträgen, etwa § 35 Abs. 2 TVöD.

Darf ich nach dem Grund fragen?+

Ja. Die Person muss dir den Grund nennen, aber nicht im Detail belegen. Wer sagt, er wolle sich beruflich verändern, muss nicht verraten, bei wem er sich bewirbt.

Steht der Anlass im Zwischenzeugnis?+

Nur, wenn die Person das möchte oder der Anlass neutral ist, etwa ein Vorgesetztenwechsel. Den Satz „Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau Muster ausgestellt“ kannst du immer verwenden. Einen Bewerbungswunsch nennst du nur, wenn die Person das ausdrücklich will.

Kann ich ein Zwischenzeugnis später ändern?+

Bei Schreibfehlern oder auf Wunsch der Person, etwa bei einer berechtigten Korrekturforderung. Inhaltlich bist du daran gebunden, bis sich Leistung oder Verhalten wesentlich ändern, vor allem für das spätere Endzeugnis.

Wer unterschreibt das Zwischenzeugnis?+

Jemand, der ranghöher ist als die beurteilte Person, in kleinen Firmen meist die Geschäftsführung, mit Name und Funktion. Üblich ist Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Seit der Änderung von § 109 Abs. 3 GewO darfst du das Zeugnis auch elektronisch erteilen, aber nur mit Einwilligung der Person.

Gibt es eine Pflicht zu einem guten Zeugnis?+

Es gibt eine Pflicht zu einem wahren und wohlwollenden Zeugnis. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht eine befriedigende Leistung dem Durchschnitt. Will die Person eine bessere Note, muss sie das begründen. Willst du schlechter als befriedigend bewerten, musst du die Gründe darlegen.

Dieses Angebot ersetzt keine Rechtsberatung. Es gibt die allgemeine Rechtslage in Deutschland verständlich wieder. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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