Was eine gute Stellenanzeige leistet
Eine Stellenanzeige muss in wenigen Sekunden zwei Fragen beantworten: Was mache ich hier jeden Tag, und passe ich dazu? Alles andere ist Beiwerk. Anzeigen kleiner Firmen scheitern selten am Design, sondern an austauschbaren Sätzen. "Spannende Aufgaben in einem dynamischen Umfeld" sagt nichts und klingt wie jede zweite Anzeige.
Konkrete Angaben wirken besser. "Du schreibst Angebote für Gewerbekunden und planst die Einsätze von 12 Monteuren" zeigt den Alltag. Der Generator formuliert deshalb aus deinen Stichpunkten klare Sätze und erfindet nichts dazu. Was nicht in deinen Eingaben steht, steht auch nicht in der Anzeige.
Der bewährte Aufbau
Die meisten Anzeigen folgen einer Reihenfolge, die Bewerberinnen und Bewerber gewohnt sind: Titel mit (m/w/d) und Eckdaten, ein kurzer Einstieg, Aufgaben, Profil, Angebot und Bewerbungsweg. Der Einstieg sagt in zwei oder drei Sätzen, was die Firma macht und warum die Stelle offen ist.
Beim Profil lohnt die Trennung in Muss und Kann. Lange Muss-Listen schrecken gerade Frauen und Quereinsteiger ab, die sich oft nur bewerben, wenn sie fast alles erfüllen. Schreib unter Muss nur, was am ersten Arbeitstag wirklich nötig ist. Alles andere gehört in "Schön, wenn".
Beim Bewerbungsweg gilt: so einfach wie möglich. Ein Lebenslauf genügt für den ersten Schritt. Ein Anschreiben als Pflicht kostet dich in vielen Berufen Bewerbungen. Nenn eine Ansprechperson mit Namen, das senkt die Hürde.
Das AGG in der Stellenanzeige
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität (§ 1 AGG). Eine Stellenanzeige darf nicht so formuliert sein, dass sie Menschen mit einem dieser Merkmale ausschließt (§ 11 AGG).
Ein Verstoß hat Folgen. Eine abgelehnte Person kann eine Entschädigung von bis zu 3 Monatsgehältern verlangen, wenn sie auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (§ 15 Abs. 2 AGG). Die Anzeige gilt dabei als Indiz. Du musst dann beweisen, dass die Ablehnung nichts mit dem Merkmal zu tun hatte (§ 22 AGG). Das gelingt selten.
Häufige Fallen sind Altersbezüge wie "junges Team", "junge Kollegin", "Berufseinsteiger" als Pflicht oder Altersgrenzen. Dazu kommen "Muttersprache Deutsch" statt eines Sprachniveaus, nur männliche oder weibliche Jobtitel und die Bitte um ein Foto. Der Generator prüft deine Eingaben schon beim Tippen und nach dem Schreiben noch einmal genauer, mit neutraler Alternative für jeden Fund.
Gehalt in der Anzeige
In Deutschland ist eine Gehaltsangabe in der Anzeige bisher nicht Pflicht. Sie hilft trotzdem. Wer eine Spanne nennt, spart sich Gespräche, die am Ende am Gehalt scheitern, und wirkt ehrlich. Bewerbende suchen auf Jobportalen zunehmend mit Gehaltsfilter.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird Arbeitgeber künftig verpflichten, das Einstiegsgehalt oder eine Spanne vor dem Vorstellungsgespräch zu nennen. Die Frist zur Umsetzung lief im Juni 2026 ab, das deutsche Gesetz steht noch aus. Wer jetzt schon Spannen nennt, muss später nichts umstellen.
Ton und Ansprache
Ob du oder Sie, hängt von deiner Branche und Zielgruppe ab. In Handwerk, Gastronomie, IT und vielen Dienstleistungen ist du üblich. In Steuerberatung, Recht und bei Führungspositionen ist Sie verbreiteter. Die Ansprache muss zur Firma passen. Wer in der Anzeige duzt und im Gespräch siezt, verwirrt.
Achte auch auf die Länge. Eine gute Anzeige passt auf eine Bildschirmseite am Handy, etwa 250 bis 400 Wörter. Die meisten Bewerbenden lesen auf dem Smartphone. Kurze Absätze und Listen mit fünf Punkten helfen mehr als ein langer Fließtext über die Firmengeschichte.
Der Generator bietet zwei Töne. Sachlich ist ruhig und präzise. Nahbar ist wärmer und kürzer, aber ohne Ausrufezeichen-Ketten und Werbesprech. Beide verzichten auf Floskeln wie "flache Hierarchien" ohne Beleg.
Nach dem Schreiben
Lies die Anzeige laut. Stolperst du, stolpern Bewerbende auch. Ersetz die Platzhalter für Ansprechperson und E-Mail-Adresse. Prüf, ob jeder Benefit stimmt. Ein Jobrad, das es nicht gibt, kostet Vertrauen im ersten Gespräch.
Veröffentliche die Anzeige auf der eigenen Karriereseite und in den Portalen, die deine Zielgruppe nutzt. Halte den Prozess danach schnell: eine Eingangsbestätigung am selben Tag und ein Gesprächstermin innerhalb einer Woche. Für das Gespräch selbst hilft dir unser Interviewfragen-Generator mit Fragen, die du stellen darfst.
Miss danach, was die Anzeige bringt. Zähl Aufrufe, Bewerbungen und passende Bewerbungen je Kanal. Kommen nach zwei Wochen kaum passende Bewerbungen, liegt es oft an zu vielen Muss-Anforderungen oder an fehlenden Eckdaten wie Gehalt und Arbeitszeit. Passe dann die Anzeige an, statt nur das Budget zu erhöhen.
Häufige Fehler in Anzeigen kleiner Firmen
Zehn Aufgaben und zwölf Anforderungen liest niemand bis zum Ende. Drei bis sieben Aufgaben und höchstens acht Anforderungen reichen, den Rest klärst du im Gespräch.
Oft fehlen die Eckdaten. Bewerbende wollen sofort wissen, wo, ab wann, wie viele Stunden und ob Homeoffice möglich ist. Diese Angaben gehören nach oben, direkt unter den Titel. Der Generator fasst sie in einer Zeile zusammen.
Obstkorb, Kaffee und "flache Hierarchien" überzeugen niemanden mehr. Nenn, was wirklich zählt: feste Arbeitszeiten, Zuschüsse, Urlaubstage, Weiterbildungsbudget in Euro, Einarbeitung mit fester Ansprechperson. Schreib nur auf, was es tatsächlich gibt.
Und es fehlt eine Ansprechperson. "Bewirb dich unter jobs@" wirkt anonym. Ein Vorname und eine Telefonnummer senken die Hürde spürbar, gerade in Handwerk, Pflege und Gastronomie, wo viele lieber kurz anrufen als ein Formular ausfüllen.
Was nach der Anzeige kommt
Mit der Anzeige beginnt die Pflicht zur Gleichbehandlung im ganzen Verfahren. Stell in Gesprächen nur Fragen, die mit der Stelle zu tun haben. Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Gewerkschaft oder Herkunft sind tabu. Dokumentier kurz, nach welchen Kriterien du entschieden hast.
Absagen schreibst du freundlich und ohne Begründung. Eine Begründung hilft der Person selten und liefert im Streit oft das Indiz, das sie für eine Klage braucht. Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Absage schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG). Bewerbungsunterlagen löschst du danach, üblich sind bis zu 6 Monate Aufbewahrung.