Die Pausenregeln in § 4 ArbZG
Wer mehr als 6 Stunden arbeitet, braucht mindestens 30 Minuten Pause. Wer mehr als 9 Stunden arbeitet, braucht mindestens 45 Minuten. Bei genau 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben. So steht es in § 4 ArbZG, und die Grenze bezieht sich auf die reine Arbeitszeit ohne Pausen. Eine Schicht von 8 bis 14:20 Uhr mit 20 Minuten Pause enthält genau 6 Stunden Arbeit und ist ohne weitere Pause zulässig.
Die Pause darf aufgeteilt werden, aber jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten dauern. Zwei Pausen von 15 Minuten erfüllen die 30 Minuten, drei Pausen von 10 Minuten nicht. Kürzere Unterbrechungen wie eine Zigarettenpause oder ein schneller Kaffee sind keine Ruhepausen im Sinne des Gesetzes und zählen als Arbeitszeit. Der Rechner markiert sie gelb.
Außerdem darf niemand länger als 6 Stunden am Stück ohne Ruhepause arbeiten. Wer um 7 Uhr anfängt und erst um 13:30 Uhr Pause macht, verstößt dagegen, auch wenn die Pause lang genug ist. Pausen müssen im Voraus feststehen, also zumindest als Rahmen bekannt sein. Eine Pause am Ende der Schicht, nach der niemand mehr arbeitet, ist keine Pause, sondern ein früherer Feierabend.
Höchstarbeitszeit und Ruhezeit
Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG). Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Werktage sind Montag bis Samstag. Daraus ergeben sich im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche. Der Rechner zeigt Tage über 8 Stunden gelb, Tage über 10 Stunden rot.
Zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der nächsten Schicht müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe liegen (§ 5 ArbZG). Wer bis 23 Uhr im Service arbeitet, darf am nächsten Tag nicht vor 10 Uhr wieder anfangen. Genau hier entstehen in Gastronomie, Pflege und Logistik die meisten Verstöße, weil Spät- und Frühschicht aufeinander folgen.
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Gaststätten und Beherbergung, Verkehrsbetrieben, Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung darf die Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG auf 10 Stunden verkürzt werden. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden. Hak die Branchenoption an, dann prüft der Rechner gegen 10 Stunden und erinnert an den Ausgleich.
Strengere Regeln für Jugendliche
Für Beschäftigte unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Pausen sind länger und kommen früher: 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden Arbeit, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden (§ 11 JArbSchG). Auch hier zählen nur Abschnitte ab 15 Minuten. Länger als 4,5 Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Pause arbeiten. Die Pausen müssen außerdem frühestens 1 Stunde nach Beginn und spätestens 1 Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen (§ 11 Abs. 2 JArbSchG). Der Rechner prüft auch das.
Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten (§ 8 JArbSchG). Bis zu 8,5 Stunden sind nur erlaubt, wenn an anderen Tagen derselben Woche entsprechend weniger gearbeitet wird. Die Schichtzeit, also Arbeit plus Pausen, darf 10 Stunden nicht überschreiten, in Gastronomie, Landwirtschaft, Tierhaltung und auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden (§ 12). Die Ruhezeit beträgt mindestens 12 Stunden (§ 13).
Dazu kommt die Nachtruhe: Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (§ 14 JArbSchG). Für über 16-Jährige gibt es Ausnahmen, etwa in der Gastronomie bis 22 Uhr, in Bäckereien ab 5 Uhr oder in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr. Der Rechner markiert Schichten außerhalb von 6 bis 20 Uhr gelb, damit du prüfst, ob eine Ausnahme greift.
Schichten über Mitternacht, Sonntage und Wochen
Endet eine Schicht nach Mitternacht, trag einfach die Uhrzeiten ein, etwa 18:00 bis 02:00. Der Rechner erkennt das und ordnet die Schicht dem Beginntag zu. Pausen nach Mitternacht kannst du ebenso eintragen. Für die Ruhezeit rechnet er vom tatsächlichen Ende bis zum nächsten Beginn.
Wenn du Daten einträgst, erkennt der Rechner Lücken zwischen den Tagen, etwa ein freies Wochenende, und rechnet die Ruhezeit korrekt. Ohne Datum nimmt er an, dass die Tage direkt aufeinander folgen. Für den ersten Tag kannst du oben das Ende der Schicht am Vortag eintragen. Fällt ein Tag auf einen Sonntag, weist der Rechner auf § 9 und § 10 ArbZG hin: Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen erlaubt und braucht einen Ersatzruhetag.
Über alle eingetragenen Tage summiert der Rechner die Arbeitszeit. Liegt sie über 48 Stunden, weist er darauf hin, dass das nur im Durchschnitt über mehrere Monate ausgeglichen werden kann. Für Jugendliche ist die Grenze von 40 Stunden fest.
Dokumentation und Bußgelder
Nach § 16 Abs. 2 ArbZG musst du Arbeitszeit, die über 8 Stunden am Werktag hinausgeht, aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahren. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 gilt nach überwiegender Auffassung eine allgemeine Pflicht, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Bei Minijobs und in den Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verlangt zusätzlich das Mindestlohngesetz eine Aufzeichnung.
Verstöße gegen Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit sind Ordnungswidrigkeiten. Die Aufsichtsbehörde kann Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängen. Wer vorsätzlich die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar. In kleinen Betrieben fallen Verstöße meist nicht durch Kontrollen auf, sondern bei Streit: Eine Person klagt Überstunden ein, und die Dienstpläne zeigen fehlende Ruhezeiten.
Nutz den Rechner deshalb schon beim Planen. Leg den Dienstplan für die nächste Woche an, prüf ihn hier und korrigiere, bevor jemand danach arbeitet.
Stand der Reform des Arbeitszeitgesetzes
Die Bundesregierung plant, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche zu ersetzen. Das Bundesarbeitsministerium hat im Juni 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem vor allem tarifgebundene Betriebe eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden vereinbaren könnten. Stand 04.10.2026 ist das Gesetz nicht beschlossen, und Inhalt und Zeitplan sind zwischen den Koalitionspartnern umstritten.
Bis zu einem Beschluss gilt das bestehende Recht, und danach rechnet dieser Rechner. Wir passen ihn an, sobald sich etwas ändert, und aktualisieren das Stand-Datum.